Urteil in St. Pölten

Vier Überfälle auf Supermärkte: Zwölf Jahre Haft

Österreich
24.10.2016 11:51

Wegen schweren Raubes und unerlaubten Waffenbesitzes ist ein 49-Jähriger am Montag am Landesgericht St. Pölten rechtskräftig zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Mann hatte seit 2014 vier bewaffnete Raubüberfälle auf Supermärkte in den niederösterreichischen Bezirken St. Pölten und Krems verübt.

Schauplätze der Coups von August 2014 bis Juni 2016 waren Filialen einer Handelskette in Markersdorf, Herzogenburg und Neulengbach im Bezirk St. Pölten sowie in Krems, verübt jeweils in der Früh vor Öffnung oder abends nach Geschäftsschluss. Der Maskierte hatte die Angestellten mit einer Pistole bedroht und sie gezwungen, sich mit Kabelbindern selbst zu fesseln. Drei der vier Tresore hatte er mit mitgebrachtem Werkzeug geknackt, einmal war er gescheitert.

"Wir sollten uns auf den Boden legen"
Mehrere Beschäftigte berichteten am Montag im Zeugenstand, dass der Angeklagte eine Pistole auf sie gerichtet hatte. Ein Mitarbeiter sagte beispielsweise aus, der Täter habe ihn beim Raubüberfall am 27. Juni 2016 auf den Supermarkt in Neulengbach im Bezirk St. Pölten aus eineinhalb Metern Entfernung mit einer Waffe bedroht. "Er hat gesagt, wir sollen uns auf den Boden legen und den Tresor für ihn öffnen", das habe 15 bis 20 Minuten gedauert, berichtete der junge Mann.

Der Täter hatte die Mitarbeiter laut Aussage des Zeugen aufgefordert, in den Kühlraum zu gehen, wo sich die beiden männlichen Angestellten ausziehen mussten. Damit wollte der Angeklagte sichergehen, "dass wir keine Handys bei uns haben", sagte der Mitarbeiter.

Auffälliger Bierbauch
In allen Fällen war der auffällige Bierbauch des maskierten Täters beschrieben worden. Der Angeklagte war jeweils mit dem Fahrrad oder mit dem Mietauto geflüchtet. Kurz nach dem Coup am 27. Juni in Neulengbach war er nahe einer Leihwagenfirma in Krems gefasst worden. Beim 49-Jährigen wurden neben zwei Waffen auch Einbruchswerkzeug wie ein Fäustel gefunden.

"Ich habe einfach nicht mit dem Geld umgehen können", nannte der Angeklagte am Montag finanzielle Schwierigkeiten als Motiv für die Überfälle. Mit der Beute habe er Schulden beglichen. Vor den Überfällen habe er Beruhigungsmittel genommen. "Glauben Sie, dass die Mitarbeiter Angst um ihr Leben hatten?", wollte der Richter wissen. "Das glaube ich sicher", sagte der Angeklagte. "Es tut mir sehr leid", entschuldigte sich der 49-Jährige bei den Opfern.

Vorstrafe erschwerend
Mildernd wirkte sich das umfassende und reumütige Geständnis des Angeklagten aus, das den 49-Jährigen vor einer höheren Freiheitsstrafe bewahrt habe, wie der vorsitzende Richter des Schöffensenats erklärte. Erschwerend kam eine einschlägige Vorstrafe sowie das Zusammentreffen von vier Verbrechen und zwei Vergehen hinzu. Zudem sei in die Strafbemessung eingeflossen, dass es bei allen vier Raubüberfällen mehrere Opfer gegeben habe und diesen - zumindest für kurze Zeit - die Freiheit entzogen worden war.

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