Streitwert 6,8 Mio.

BAWAG-Klage wegen Abfindung: Freispruch für Elsner

Österreich
21.12.2015 17:59

Im Strafprozess der BAWAG gegen ihren früheren Generaldirektor Helmut Elsner ist am Montagnachmittag ein Urteil gefallen: Elsner wurde vom Vorwurf des schweren Betrugs freigesprochen, entschied das Schöffengericht. Die Bank hatte als Privatbeteiligte Subsidiaranklage erhoben, weil sie Elsners Pensionsabfindung in Höhe von 6,8 Millionen Euro zurückbekommen wollte, und ist damit abgeblitzt.

Gleich zu Beginn des Verfahrens im Wiener Straflandesgericht gab sich Elsner kämpferisch. Er betonte, wie schon in den Prozessen der vergangenen Jahre, dass sein damaliger Geschäftspartner Wolfgang Flöttl verschwundene Millionenbeträge nicht verspekuliert habe, sondern das Geld noch da sei. Richter Christian Böhm hatte Mühe, Elsner einzubremsen. Das gipfelte in der Ansage: "Herr Elsner, wir reden aneinander vorbei."

Elsner von Ex-Aufsichtsratschef schwer belastet
Am Vormittag war der ehemalige BAWAG-Aufsichtsratspräsident und damalige ÖGB-Finanzreferent Günter Weninger als Zeuge geladen. Er belastete Elsner: Hätte er von den Verlusten von Flöttl gewusst, hätte er der Pensionsabfindung nie zugestimmt. Weninger fühlte sich von Elsner getäuscht, Elsner wiederum warf Weninger vor, sich in Widersprüche zu verstricken. Auch vom Verteidiger Elsners und dem Anwalt der - von Elsner für seine Pensionsabfidnung errichteten - Privatstiftung wurde der gebrechlich wirkende 75-jährige Weninger nicht geschont. Im Gegensatz zu ihm war der 80 Jahre alte Elsner mit einem Privatarzt erschienen, zusätzlich hatte das Gericht noch einen Arzt für das Verfahren gestellt. Außerdem wurde Elsner von seiner Frau Ruth begleitet.

In der Urteilsverkündung erläuterte Richter Böhm, dass die BAWAG auf den Zivilrechtsweg verwiesen werde. Das heißt, dass die Bank noch vor einem Zivilgericht eventuelle Schadenersatzansprüche geltend machen könnte. Ein Dienstnehmer sei nicht verpflichtet, seinem Dienstgeber eventuelle Entlassungsgründe mitzuteilen. Elsner habe zwar eine hohe Position bekleidet, aber diese Regel gelte auch für ihn, so Böhm.

Kein Geld aus Verfügungsbereich der BAWAG gebracht
Von Beginn an waren in Elsners Privatstiftung auch Personen mit Naheverhältnis zur BAWAG, sodass die Bank auf die Stiftung zugreifen hätte können, was auch dem angenommenen Tatplan widerspreche, so der Richter weiter. Elsner habe also nicht das Geld aus dem Verfügungsbereich der BAWAG gebracht. Zwar hatte er Weninger im Dezember 2000 - noch ohne Verwendung des Geständnisses von Wolfgang Flöttl - versprechen müssen, dass er das Geld aus seiner Pensionsabfindung nicht anrühre. Die Anschaffung einer Liegenschaft als Alterssitz sei aber erst Jahre später erfolgt, stellte Böhm fest. Dieser Abfluss von Mitteln fand auch erst nach Rückfrage bei Weninger statt, der über die Höhe der Verluste - 1,4 Milliarden Euro - informiert war.

Elsner sei im Laufe des Jahres 2001 weder entlassen worden noch wurde seine Pensionsabfindung zurückgefordert, so der Richter. Böhm ließ unter anderem mit der Begründung aufhorchen, dass es damals - wie auch heute - üblich gewesen sei, selbst bei groben Verfehlungen Vorstände in allen Ehren zu verabschieden, um medialen Wirbel zu vermeiden und die Firma ihr Gesicht wahren zu lassen.

Elsner nach Prozessende "natürlich erleichert"
Elsner zeigte sich nach Verhandlungsende "natürlich erleichtert" über den Freispruch. Er sei diesmal vor einem Richter gestanden, der nicht an seiner eigenen politischen Karriere interessiert sei wie damals Richterin Claudia Bandion-Ortner, sagte der 80-Jährige. Elsner hatte im ersten BAWAG-Prozess unter der Leitung der späteren Justizministerin wegen Untreue rechtskräftig die Höchststrafe von zehn Jahren Haft bekommen. Davon saß er viereinhalb Jahre ab, ehe er 2011 für haftunfähig erklärt wurde.

Die klagende BAWAG hat theoretisch drei Tage Bedenkzeit, um Rechtsmittel zu ergreifen. Gerichtsbeobachter gehen jedoch nach der Urteilsbegründung nicht davon aus, dass die Bank davon Gebrauch macht. Theoretisch kann auch die Staatsanwaltschaft noch Rechtsmittel erheben.

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