Derzeit läuft vor dem EU-Gericht das Berufungsverfahren, nachdem in erster Instanz die Kommission Recht bekommen hatte, die das oberösterreichische Gesetz abgelehnt hatte. Nach einer „Rechtsmittelbeantwortung“, die sie nun eingebracht hat, beharrt die EU-Kommission darauf, dass Oberösterreich einen „mangelnden Nachweis“ für seine Bedenken gegen die Gentechnik erbracht habe.
„Da widerspricht sie sich selbst“, glaubt Anschober, die EU-Kommission „aufmachen“ zu können: „Wie nun international bekannt wurde, hat sie vor der Welthandelsorganisation WTO mit genau denselben wissenschaftlichen Daten wie wir argumentiert, um europäische Importverbote für amerikanischen Genmais zu begründen.“ Es seien zwar „nicht direkt unsere Expertisen“ gewesen, inhaltlich würden sich die Argumente aber decken.
Damit, meint Anschober, falle die Behauptung, Oberösterreichs Ablehnung der Gentechnik sei zu wenig begründet, in sich zusammen: „Was der EU-Kommission selbst als Beweis reicht, muss auch für die Mitgliedsländer und Regionen reichen.“ Das müsse auch das EU-Gericht berücksichtigen. Sein Urteil wird in etwa einem Monat erwartet.
Foto: Markus Schütz
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