"Entlassungsvollzug"

Auer-Welsbach könnte bald wieder frei sein

Kärnten
06.05.2015 05:42
Wie die „Krone“ bereits berichtet hat, könnte der AvW-Skandal wegen Versäumnissen der Finanzmarktaufsicht für den Steuerzahler teuer werden. Ein erstes Urteil bestätigt eine Amtshaftung des Staates gegenüber Anlegern. Bis darüber letztlich entschieden ist, wird Verursacher Wolfgang Auer Welsbach wieder frei sein.

„Der betroffene Häftling befindet sich bereits im Entlassungsvollzug“, erklärt der Leiter der Justizanstalt Graz-Karlau, Josef Mock, auf „Krone“-Anfrage. „Wir gehen davon aus, dass Auer Welsbach nach zwei Dritteln der Strafe entlassen wird.“ Das wäre im Februar 2016 – dann hat der Finanzjongleur vom Wörthersee sechs von acht Jahren abgesessen.

Die lange Strafdauer ist für einen reumütigen Ersttäter ungewöhnlich – doch Auer Welsbach hat bisher mehrere Strafvollzugserleichterungen „vermasselt“, war betrunken, renitent oder hielt sich nicht an Auflagen.

„Daher gibt es derzeit keine Lockerungen“, so Mock, der aber damit rechnet, dass Auer Welsbach bald eine Fußfessel beantragt. Und wohl auch bekommen wird.

Vier Stunden Sozialarbeit für einen Hafttag
Sobald er wieder draußen ist, sollte er gemeinnützige Arbeit leisten, sofern er keine 300.000 Euro für die Strafe aus einem Finanzverfahren hat oder weitere 270 Tage absitzen will. Vier Stunden Sozialarbeit tilgen einen Hafttag.

Während sich also Welsbach auf ein Leben nach der Haft vorbereitet, räumen andere die Scherben aus seinem Finanzimperium auf. Die Republik wurde in erster Instanz verurteilt, mit Schuld an dem Debakel zu sein. Wie es weiter geht, ist offen. Der zuständige Präsident der Finanzprokuratur, Wolfgang Peschorn, war wie üblich nicht erreichbar.

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