Da sich ja bereits im Zuge der Olympia-Doping-Diskussion alle Parteien grundsätzlich für ein nationales Anti-Doping-Gesetz ausgesprochen haben, rechnet der Staatssekretär mit einem Beschluss noch weit vor dem Sommer. Ursprünglich wollte die Regierung auf einen von der UNESCO autorisierten Text mit der korrekten Dopingliste warten, dies habe sich nun aber verzögert. Deshalb wolle man schon jetzt ein nationales Gesetz angehen, erklärte der Sportstaatssekretär.
Das Gesetz sieht jedenfalls keine strafrechtlichen Konsequenzen für einen Sportler vor, dafür aber eine Anbindung der Anti-Doping- Bestimmungen an die Bundessportförderung. "Die Sportler sollen nicht kriminalisiert werden", so Schweitzer.
Förderungen stehen auf dem Spiel
Wer gegen die Regeln - Anti-Doping Konvention des Europarats, Zusatzprotokoll, Bestimmungen im Arzneimittelgesetz und im Rezeptpflichtgesetz - verstößt, verliert die Förderung. Top Sport Austria, sowie Sporthilfe-Förderungen sollen bei Missachtung der Bestimmungen rückerstattet werden müssen. Darüber hinaus wird eine nationale Schied-Instanz eingerichtet, bei der gesperrte Sportler Berufung einlegen können.
Schweitzer kündigte zudem "flankierende Maßnahmen" an. Dazu zählen die Doping-Prävention bei der Trainerausbildung, der Aufbau eines nationalen Informationsnetzes und den Einsatz von Sportpsychologen.
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