Fall Leonie

Zweijährige verbrüht: Vater muss nicht in U-Haft

Österreich
11.11.2014 13:06
Ein bis maximal zehn Jahre Haft drohen jenem 26-Jährigen, der seine zweijährige Tochter zur Strafe unter die heiße Dusche gestellt hat - falls er wegen Quälens mit Todesfolge angeklagt werden sollte. Das Mädchen war am Montag im Wiener SMZ Ost seinen schweren Verletzungen erlegen. Derzeit laufen die Ermittlungen. Der Verdächtige bleibt trotz der schweren Vorwürfe gegen ihn auf freiem Fuß - die Voraussetzungen für die U-Haft werden nicht erfüllt.

"Quälen oder Vernachlässigen unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen" heißt der Titel des relativ selten angezeigten Paragrafen 92 des Strafgesetzbuches. 16 solcher Anzeigen gab es im Vorjahr. Nach dieser Bestimmung wird derzeit gegen den Vater der zweijährigen Leonie ermittelt.

Maximal zehn Jahre Haft drohen
An sich ist, "wer einem anderen, der seiner Fürsorge oder Obhut untersteht und der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder wegen Gebrechlichkeit, Krankheit oder einer geistigen Behinderung wehrlos ist, körperliche oder seelische Qualen zufügt," mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren zu bestrafen. Im Fall von Leonies Vater geht es aber mittlerweile um Quälen mit Todesfolge, was bei einer Verurteilung ein bis maximal zehn Jahre Haft nach sich zieht.

Wie berichtet, soll der 26-Jährige das Kleinkind als Strafe unter der Dusche mit heißem Wasser verbrüht haben.Der Verdächtige sagte bei seinen Einvernahmen aus, er habe irrtümlich das heiße statt dem kalten Wasser aufgedreht. Die Sprecherin der Wiener Staatsanwaltschaft, Nina Bussek, sagte, die Anklagebehörde müsse zunächst den schriftlichen Bericht des Krankenhauses abwarten, um weitere Schritte zu beraten. Der Bericht sei noch nicht eingetroffen.

Voraussetzungen für U-Haft nicht erfüllt
Der 26-Jährige befindet sich nach wie vor auf freiem Fuß, über ihn wurde keine Untersuchungshaft verhängt. So wird keine der dafür geforderten Voraussetzungen erfüllt: Es besteht weder Tatbegehungs-, noch Flucht-, Verdunkelungs-, oder Tatausführungsgefahr. Allerdings darf er die Wohnung der Familie nicht betreten. Dieses Verbot ist zwei Wochen lang gültig. Die 25 Jahre alte Mutter der toten Leonie hat mit Unterstützung der Interventionsstelle bei Gericht eine einstweilige Verfügung für sechs Monate beantragt, sagte Jugendamtssprecherin Herta Staffa.

Unterdessen wird der Bruder des verstorbenen Mädchens - er ist im Volksschulalter - psychologisch unterstützt, sagte Staffa. Es gebe aber keine Hinweise, dass dem Buben Gewalt angetan worden sei. Eine Sozialarbeiterin befinde sich in engem Kontakt mit der Familie. Es spreche aktuell nichts dagegen, dass die beiden Söhne - der Zweite ist ein Säugling - bei ihrer Mutter groß werden.

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