In Salzburgs Altstadt

Luxus-Projekt: Baustopp für Mateschitz-Firma

Salzburg
17.02.2026 20:00

Eine Firma, an der Red-Bull-Erbe Mark Mateschitz beteiligt ist, riss ein Haus in der Welterbe-Zone in der Salzburger Altstadt bis auf die Fassade ab. Neben einem neuen Bauverfahren droht den Projektwerbern jetzt auch eine Strafe.

Der markante Kran mitten in der Kaigasse in der Salzburger Altstadt steht noch, doch die Baustelle ruht. Von Amts wegen. Zwei prominente Bauherren, Ex-Red-Bull-Manager Volker Viechtbauer und Red-Bull-Erbe Mark Mateschitz, wollten das Altstadthaus nahe der Nonnbergstiege umbauen. Das Vorhaben fiel dann offenbar doch etwas anders aus als ursprünglich geplant.

Statt einem Umbau innerhalb der bestehenden Mauern wurde bis auf die Fassade und den Keller das gesamte Haus weggerissen – entgegen dem Baubescheid. Bei einer Kontrolle erließ das Baurechtsamt der Stadt im Jänner einen sofortigen Baustopp. Seither steht die Baustelle. Von den Verantwortlichen wollte keiner zu den Hintergründen des Abriss Stellung nehmen.

„Gerade in der Altstadt ist das ein Skandal“
Luxus vom Feinsten planten die beiden Bauherren aus dem Red-Bull-Reich in der Welterbezone mitten in der Altstadt. Unter dem Namen „Aurea Luce“, lateinisch für „durch goldenes Licht“, vermarkten sie das Projekt. „Wie das warme Sonnenlicht, das die historischen Fassaden der Salzburger Altstadt zum Leuchten bringt, wird dieses Projekt Ihr Leben mit Eleganz und Exklusivität erhellen“, heißt es auf der Homepage des Bauvorhabens.

Nicht ganz so euphorisch ist die politisch Verantwortliche, Planungsstadträtin Anna Schiester (Bürgerliste). Im Gegenteil. „Gerade in der Altstadt ist das ein Skandal“, sagt sie über den Abriss. „Es ist ein Wahnsinn, dass jemand glaubt, sich über die Regeln hinwegsetzen zu können.“ Nach dem Baupolizeigesetz droht den Projektwerbern jetzt eine Strafe von bis zu 25.000 Euro. Angesichts des Millionenvolumens des gesamten Projekts ist das keine Riesensumme. „Über die Höhe der Strafen muss man sicher reden“, sagt Schiester. Die Vorgaben wären aber nicht das Problem. „Es gibt kaum etwas strengeres als das Altstadterhaltungsgesetz“, ist sie überzeugt.

Um weiterbauen zu können, müssen die Projektwerber jetzt neue Pläne einreichen. „Die Behörde wird sich genau anschauen, ob es sich noch um einen Umbau handelt oder schon um einen Neubau“, kündigt Schiester an. Sollte die Entscheidung Richtung Neubau gehen, gelten auch deutlich strengere Regeln, etwa im Hinblick auf Barrierefreiheit oder Parkplätze, als das bei einer simplen Renovierung der Fall gewesen wäre.

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