Messenger-Überwachung

FPÖ und Grüne ziehen vor Verfassungsgerichtshof

Digital
21.01.2026 07:27
Porträt von krone.at
Von krone.at

FPÖ und Grüne gehen gegen die bereits von den Regierungsfraktionen beschlossene Messenger-Überwachung vor. In einer gemeinsamen „Drittelbeschwerde“ wenden sich die Abgeordneten beider Fraktionen an den Verfassungsgerichtshof. 

Die darin vorgebrachte Befürchtung ist, „dass ein technisch derart mächtiges Instrument ein enormes Missbrauchspotenzial in sich trägt“. Derartige Grundrechtseingriffe seien nicht verhältnismäßig, heißt es in der Beschwerde.

FPÖ sieht „massiven Angriff“ auf Grundrechte
Die FPÖ sei von Anfang an gegen das Gesetz gewesen, betonte Generalsekretär Christian Hafenecker. Er sei überzeugt, dass „dieses Überwachungsgesetz ein massiver Angriff“ auf Grund- und Freiheitsrechte sei. Allein die geplante Umsetzung durch einen ÖVP-Innenminister ließe bei ihm „alle Alarmglocken schrillen“, sagte Hafenecker. Die Beschwerde diene dem „Schutz der Demokratie“ in Österreich, vergangene Anschläge hätten durch die Messenger-Überwachung auch nicht verhindert werden können.

Grüne sehen „Grundsatzfrage“
Es gehe um eine „Grundsatzfrage“ sagte die stellvertretende Klubobfrau der Grünen, Alma Zadić. Der Staat habe die Pflicht, Bürgerinnen und Bürger vor Überwachung zu schützen, doch: „Mit diesem Gesetz passiert das genaue Gegenteil.“ Die Regierung wolle einen „digitalen Generalschlüssel“, um auf „privateste Details“ zuzugreifen. Es werde zwar stets betont, die Daten könnten nicht in falsche Hände geraten, doch alleine die Möglichkeit dürfe es nicht geben, so Zadić.

Der Staat solle Sicherheitslücken schließen, und sie nicht bewusst offen lassen, forderte der Grünen-Sprecher für Netzpolitik, Süleyman Zorba. Nur Textnachrichten abzugreifen, sei nicht möglich, dafür brauche es einen kompletten Zugang. Man müsse also „auf dem gesamten Gerät sitzen“, so Zorba und das sei potenziell gefährlich.

ÖVP ortet „Kickl-Pilz-Polizeihasser-Koalition“
ÖVP-Generalsekretär Nico Marchetti sah das freilich anders, es gehe um dringend benötigte Ermittlungstools. In einer Aussendung sprach er von einer „Kickl-Pilz-Polizeihasser-Koalition“ und spielte damit auf die ehemalige Liste-Pilz-Abgeordete Zadić sowie FPÖ-Chef Herbert Kickl an. Wer die Maßnahme der Regierung bekämpfe, kämpfe gegen Polizei und den Schutz der Bevölkerung, so Marchetti.

Auch SPÖ-Staatssekretär Jörg Leichtfried zeigte sich am Rande eines Pressetermins überzeugt, dass die Gefährderüberwachung verfassungskonform ist. Der FPÖ warf er vor, eine „Unsicherheitspartei“ sowie ein „Fähnchen im politischen Wind“ zu sein.

Versöhnlicher gegenüber der Opposition zeigte sich NEOS-Klubobmann Yannick Shetty. Es sei zu respektieren, wenn diese ihr Recht wahrnehme. Seine Partei habe sich nicht leichtgetan mit dem Gesetz und alles gemacht, damit es verfassungskonform sei.

Beschluss nach langer Diskussion
Nach Jahren der Diskussion ist die Messenger-Überwachung Anfang Juli des vergangenen Jahres vom Nationalrat ermöglicht worden. Widerstand gab es nicht nur von FPÖ und Grünen, sondern auch innerhalb der Koalition. So stimmten etwa auch NEOS-Abgeordnete gegen die Vorlage der eigenen Koalition mit ÖVP und SPÖ.

Mit der Maßnahme wurde es dem Staatsschutz ermöglicht, sowohl unverschlüsselte als auch verschlüsselte Nachrichten bei Messenger-Diensten wie WhatsApp oder Signal auszulesen.

Verwendet werden kann die Messenger-Überwachung in Fällen, die auf terroristische und verfassungsgefährdende Aktivitäten hindeuten. Auch bei Spionage ist der Einsatz möglich. Grundsätzlich kann die Befugnis der Messenger-Überwachung nur für die Dauer von drei Monaten angeordnet werden, wobei eine Verlängerung möglich ist.

Vor der Anwendung sind einige Genehmigungsebenen eingebaut. Zentrale Rollen spielen dabei der Rechtsschutzbeauftragte und das Bundesverwaltungsgericht.

Zweifel an Verhältnismäßigkeit und Software
FPÖ und Grüne sehen in der Regelung eine klare Verfassungswidrigkeit. Ihre Drittelbeschwerde mit den Unterschriften von 62 Abgeordneten soll am Mittwoch an den VfGH übermittelt werden. Neben der Verhältnismäßigkeit aufgrund etlicher Grundrechtseingriffe führen die Fraktionen noch weitere Kritikpunkte an. So wird im Antrag bezweifelt, dass die für die Überwachung nötige Software „schon per se“ nicht staatlich legitimiert werden könne.

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