Im Prozess gegen Südkoreas Ex-Präsident Yoon Suk Yeol, weil er im Dezember 2024 das Kriegsrecht ausgerufen hatte, ist das erste Urteil gefallen: Er muss unter anderem wegen Behinderung der Justiz für fünf Jahre ins Gefängnis.
Das Bezirksgericht sprach Yoon für schuldig, die Behörden an der Vollstreckung eines Haftbefehls gegen ihn gehindert zu haben. Er wurde außerdem wegen Fälschung amtlicher Dokumente und Nichtbeachtung der für das Kriegsrecht erforderlichen rechtlichen Verfahren für schuldig befunden. Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Jahre gefordert. Der Anwalt des Ex-Präsidenten kündigte an, in Berufung zu gehen.
Todesstrafe gefordert
Das Urteil ist das Erste in insgesamt vier Verfahren, die gegen Yoon geführt werden. Im Verfahren direkt wegen Ausrufung des Kriegsrechts – unter anderem wegen Aufstands und Machtmissbrauchs – haben die Ankläger die Todesstrafe gefordert. Das Urteil hier soll am 19. Februar gefällt werden. Am 3. Dezember 2024 hatte der damalige Präsident vor dem Hintergrund eines Haushaltsstreits vorübergehend das Kriegsrecht ausgerufen und Südkorea damit in eine tiefe politische Krise gestürzt. Yoon wurde daraufhin abgesetzt.
Sollte Yoon in diesem Verfahren für schuldig befunden werden, wäre er der dritte südkoreanische Präsident, der wegen Aufruhrs verurteilt wird – nach zwei Staatsführern aus den Reihen des Militärs im Zusammenhang mit einem Umsturz im Jahr 1979. Eine Hinrichtung ist jedoch unwahrscheinlich, Südkorea hat die Vollstreckung der Todesstrafe faktisch seit 1997 ausgesetzt.
Ermittler: Wollte Konflikt mit Nordkorea provozieren
Den Ermittlern zufolge soll er versucht haben, einen militärischen Konflikt mit Nordkorea zu provozieren, um das von ihm verhängte Kriegsrecht zu rechtfertigen. Auch der ehemalige Verteidigungsminister und der frühere Chef des Militärgeheimdienstes wurden in dem Fall angeklagt. Yoon bestreitet die Vorwürfe.
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