Prozess in Innsbruck

Modeverkäuferin zwackte Unternehmen 30.000 Euro ab

Tirol
12.12.2025 07:00

Eine Tirolerin (35) bediente sich jahrelang an der Kassa einer Modekette. Doch die Taten flogen auf und plötzlich waren rund 30.000 Euro weg. Nun musste sich die Frau in Innsbruck vor Gericht verantworten.

Der von der Staatsanwaltschaft angeklagte Tatzeitraum war wahrlich kein Pappenstiel: Von Mai 2022 bis Jänner 2025 veruntreute die Tirolerin laut der Anklage in ihrer Funktion als Filialleiterin eines Modegeschäfts in Kufstein rund 30.000 Euro. Unter anderem täuschte sie vor, Waren von Kunden retour genommen und ihnen das Geld zurückgegeben zu haben. Außerdem behielt die Angeklagte die Tageslosung mehrfach für sich, statt sie auf das Konto ihres Dienstgebers einzubezahlen.

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Ich bin nicht mehr aus der Sache herausgekommen.

Die Angeklagte vor Gericht

Angeklagte vollumfänglich geständig
„Es tut mir alles wirklich unendlich leid“, sagte sie am Donnerstag vor dem Innsbrucker Landesgericht. Sie habe sich oft „selbst nicht mehr gekannt“ und sich mittlerweile psychologische Hilfe geholt. Damals sei sie aber „nicht mehr aus der Sache herausgekommen“, betonte die 35-Jährige, die sich vollumfänglich schuldig bekannte, vor Richterin Helga Moser.

Rund 22.000 Euro bereits beglichen
Diese ließ schlussendlich relative Milde walten und verhängte über die 35-Jährige eine zur Hälfte bedingte Geldstrafe von 2400 Euro. Außerdem muss die Frau den noch offenen Betrag von 8950 Euro an das geschädigte Unternehmen zurückzahlen. „Sie waren von Anfang an geständig und haben eine doch beträchtliche Summe von rund 22.000 Euro bereits beglichen“, führte die Richterin die wesentlichen Milderungsgründe auf.

Urteil noch nicht rechtskräftig
Erschwerend komme hingegen hinzu, dass die Tat über einen langen Zeitraum hinweg begangen wurde. Auch einen Rat gab die Richterin der sichtlich emotional angerührten Frau mit: „Lassen Sie sich nichts mehr zu Schulden kommen und arbeiten Sie in keinem Bereich mehr mit Bargeld.“ Schließlich mache Gelegenheit Diebe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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