Riesenärger

Post beschädigt Sendung und entsorgte sie auch

Niederösterreich
12.12.2025 06:45

Ein Paket mit alten Zeitschriften wurde aus Versehen am Postweg beschädigt und auch gleich entsorgt, ohne den Kunden darüber zu informieren. Die Post rechtfertigt sich mit schlechter Verpackung. Der Kunde dementiert. 

Günther F. aus Gloggnitz (Niederösterreich) findet kaum Worte, so wütend ist er gerade auf die Post. Am 24. November gab er in der örtlichen Filiale ein Paket auf. Der Inhalt: „30 Jahre alte Segelzeitschriften, die ich über Willhaben verkauft habe“, so Herr F.

Paket war laut Kunde ordnungsgemäß eingepackt
Mehr als zwei Wochen später meldete sich die Käuferin bei ihm, das Paket sei noch nicht angekommen. Auf persönliche Nachfrage bei der Post vor Ort sagte man ihm: „Die Sendung wurde entsorgt, weil die Verpackung mangelhaft war.“ F. traute seinen Ohren nicht, denn seiner Meinung nach war das Paket ordnungsgemäß verpackt und auch der Postbeamte stellte bei der Aufgabe keine mangelhafte Verpackung fest. „Ein Foto von der beschädigten Sendung existiert laut Schadensprotokoll, es wurde mir jedoch nicht gezeigt“, so der verärgerte Postkunde.

Am meisten ärgert er sich jedoch, dass er diesbezüglich von der Post keine Nachricht bekam – und auch keine Entschuldigung, oder Entschädigung. „Es handelte sich um 30 Jahre alte Segelzeitschriften, die unter Sammlern schon einen Wert von etwa 160 Euro haben“, erklärt der Gloggnitzer. Auch bei der Polizei meldete er diesen Vorfall, wurde jedoch darüber aufgeklärt, dass er hier nur eine Zivilklage einbringen könne.

Post bittet um Geduld
Die Post bittet in dieser Causa um Geduld. Sie bleibt dabei, dass die Sendung unzureichend verpackt war. „Es wurde eine Beschädigung der Verpackung festgestellt und diese musste anschließend entsorgt werden“, heißt es dazu aus der Pressestelle. Zu den Fragen, ob eine Entschädigung möglich sei oder warum die Sendung nicht neu verpackt oder retourniert wurde, können man zum jetzigen Zeitpunkt noch keine abschließenden Angaben machen: „Das wird im Rahmen der laufenden Nachforschung geprüft. Sobald die Nachforschung abgeschlossen ist, erhält der Kunde eine entsprechende Rückmeldung“, heißt es. 

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