Wer möchte nicht gerne ab und zu die Zeit zurückdrehen, Dinge ungeschehen machen? Kaum einer dürfte sich das so sehr wünschen wie ein 22-jähriger Steirer, der am Donnerstag wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen in Graz vor Gericht stand. Denn der Steinmetz hat seinen besten Freund auf dem Gewissen.
Am Stefanitag 2013 waren die beiden auf einer Party gewesen, später noch auf einem Landjugendfest. Da wurde "ordentlich gekübelt", wie Richter Gernot Patzak zusammenfasste. So acht Biere, drei Weinmischungen, vier Cola-Whiskey. Macht unterm Strich etwa 2,52 bis 2,82 Promille Alkohol rechnete Gutachter Manfred Walzl vor.
Doch statt ins Taxi stieg der Angeklagte – der bereits wegen eines Alko-Unfalls vorbestraft ist – ins Auto, um den Freund heimzufahren. In einer Kurve geriet der Audi mit etwa 100 km/h ins Schleudern, hob ab, flog zehn Meter durch die Luft und krachte gegen eine Garagenmauer. Der Beifahrer, der nicht angegurtet war, wurde hinausgeschleudert und war auf der Stelle tot.
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