Das Opfer schwieg jahrelang: Nun wurde der 61-Jährige wegen sexueller Handlungen mit der Minderjährigen verurteilt. Der Mann fasste eine Geldstrafe samt bedingter Haft aus.
Erst fünf Jahre nach dem letzten Übergriff musste sich ein 61-Jähriger für seine Taten vor Gericht verantworten. Das Opfer hatte zuvor geschwiegen. Das Mädchen hatte zunächst lange mit sich gehadert, doch schließlich kam die ganze Wahrheit ans Licht.
Bei einem Gespräch in der Schule hatte die Minderjährige von Übergriffen erzählt. Nachdem sie die sexuellen Handlungen beschrieben hatte, wurde Anzeige erstattet. Der Täter: ihr Stiefvater.
Die Übergriffe fanden von Dezember 2019 bis April 2020 statt. Jeder einzelne stellt dabei ein Vergehen dar.
Richterin am Landesgericht St. Pölten
Zahlreiche Übergriffe über Monate
Kurz vor Weihnachten hatte einst alles begonnen. Als Paketfahrer war der 61-Jährige viel unterwegs, doch in den Ferien blieb er zu Hause. Wie die Stieftochter in ihrer Einvernahme schildert, sollen da die Übergriffe stattgefunden haben. Erst im Zimmer, dann habe sich das Ganze ins Bad verlagert. Unzählige Male, mehrere Monate lang. Warum das Mädchen so viele Jahre geschwiegen hat? Sie mochte ihren Stiefvater gern.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig
Bei einem möglichen Strafrahmen von bis zu drei Jahren fasste der 61-Jährige wegen Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses zwölf Monate bedingte Haft sowie eine Geldstrafe in der Höhe von 2760 Euro aus. Außerdem wurde die Weisung für ein Kontaktverbot erteilt. Dem Opfer wurde zudem 4000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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