Ende August stürzten zwei Neunjährige im steirischen Weiz durch eine Lichtkuppel und wurden schwer verletzt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun gegen die Eltern der Kinder – aber auch die Stadtgemeinde ist im Visier.
Es war ein sehr tragischer Unfall am 31. August: Zwei neunjährige Kinder kletterten beim Veranstaltungszentrum „Garten der Generationen“ in Weiz auf eine Lichtkuppel. Der Kunststoff splitterte, der Bub und das Mädchen stürzten mehr als fünf Meter in die Tiefe. Beim Aufprall auf den Gangboden beim Küchenbereich wurden beide schwerst verletzt.
Die Einsatzkräfte waren rasch zur Stelle, die Kinder wurden mit zwei Rettungshubschraubern in die Grazer Kinderklinik geflogen. Die Lebensgefahr war zum Glück rasch gebannt. Die Erziehungsberechtigten befanden sich zum Unfallzeitpunkt im Gebäude. Sie waren mit Abbauarbeiten beschäftigt und dachten, die Kinder würden am Spielplatz spielen.
Unfallbereich war frei zugänglich
Die zerbrochene Lichtkuppel wurde umgehend provisorisch abgedeckt, ein Bauzaun aufgestellt und ein Absperrband gespannt. Was auffällt: Der Bereich auf der Rückseite des Veranstaltungszentrums ist ebenerdig zugänglich. Eine Kuppel liegt hinter einem Zaun, die zweite – jene, die geborsten ist – allerdings nicht. Direkt daneben führen eine Straße mit Gehweg vorbei.
Die große Frage: Wer trägt Schuld an dem tragischen Unfall? Wurde die Sorgfaltspflicht verletzt? Gab es Baumängel, und ist somit die Stadtgemeinde Weiz, der das Gelände gehört, dafür verantwortlich?
Fahrlässiges Verhalten der Gemeinde?
Christian Kroschl, Sprecher der Staatsanwaltschaft Graz, erklärt auf „Krone“-Anfrage: „Derzeit wird gegen die Eltern der Kinder wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung aufgrund einer Aufsichtspflichtverletzung ermittelt.“ Zudem werde auch ein mögliches fahrlässiges Verhalten bislang noch unbekannter verantwortlicher Personen der Stadtgemeinde Weiz aufgrund der mangelnden Absicherung geprüft. „Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen“, so Kroschl.
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