Die Möglichkeit, die allgemeine Schulpflicht durch „häuslichen Unterricht“ zu erfüllen, nutzen aktuell in Tirol Eltern von rund 250 Schülern. Wer seinem Kind die Schule von zu Hause aus ermöglichen will, muss bei der Bildungsdirektion ansuchen – wir zeigen, wie es geht.
Aus verschiedensten Gründen – und seit Corona vermehrt – haben sich Eltern für den sogenannten „häuslichen Unterricht“ entschieden. In Tirol sind es aktuell rund 250 Fälle und damit deutlich unter dem Bundesdurchschnitt. Die Möglichkeit, die allgemeine Schulpflicht durch „häuslichen Unterricht“ zu erfüllen, ist ein Grundrecht, stammt aus dem Jahr 1867 und ist im Schulpflichtgesetz §11 Abs. 2 geregelt. Voraussetzung ist allerdings, dass der „häusliche Unterricht“ mindestens gleichwertig zu jenem an einer öffentlichen Schule ist. Das muss im Rahmen einer Externistenprüfung am jeweiligen Schuljahresende auch nachgewiesen werden.
Antrag bei der Tiroler Bildungsdirektion nötig
Zu beantragen ist der häusliche Unterricht bei der Bildungsdirektion (Formular auf Homepage). Und zwar immer nur für ein Jahr, spätestens eine Woche nach dem Ende des vorhergehenden Unterrichtsjahres. Für das Schuljahr 2026/2027 also spätestens bis zum 17. Juli 2026 und auf Basis des jeweiligen Lehrplans laut der angestrebten Schulstufe.
Anzugeben sind Details darüber, wer das Kind federführend unterrichtet, welche fachliche und pädagogische Kompetenzen er oder sie hat, wo der Unterricht stattfindet, welches pädagogische Konzept angewendet wird und auch beabsichtigte spezielle Fördermaßnahmen.
Armin Andergassen, Schulrechtsexperte an der Bildungsdirektion für Tirol
„Anzugeben sind Details darüber, wer das Kind federführend unterrichtet, welche fachliche und pädagogische Kompetenzen er oder sie hat, wo der Unterricht stattfindet, welches pädagogische Konzept angewendet wird und auch beabsichtigte spezielle Fördermaßnahmen. Wir überprüfen, ob das eingereichte pädagogische Konzept die geforderte Gleichwertigkeit des Unterrichts erwarten lässt. Wenn das passt, stimmen wir dem häuslichen Unterricht zu, sonst lehnen wir den Antrag ab“, so Armin Andergassen, Schulrechtsexperte an der Bildungsdirektion für Tirol.
Nicht alle haben pädagogische Fähigkeiten
Denn nicht alle Eltern verfügen über die pädagogischen Fähigkeiten, die umfassende Sachkenntnis und die didaktischen Mittel, um ihren Kindern eine qualitativ hochwertige Ausbildung zu garantieren, die auf dem gleichen Niveau wie der reguläre Schulunterricht ist.
Verpflichtend ist dann auch ein „Reflexionsgespräch“ über den Leistungsstand des Kindes. Und zwar zum Semesterende mit den Eltern. Denn die Eltern tragen in diesem Fall ja die alleinige Verantwortung für die Bildung ihres Kindes und die Schule hat keine Aufsichtspflicht mehr.
Gemeinsame Reflexion über Lernfortschritt
Für Pflichtschüler findet das Reflexionsgespräch an ihrer „Stammschule“, für Schüler der Sekundarstufe – AHS oder BMHS – an einer Schule der entsprechenden Schulart statt. Ziel ist, eine gemeinsame Reflexion über Lernfortschritt, Stärken und Lernziele des Kindes und dient der Lernförderung sowie Orientierungshilfe. Darin ausgelotet wird auch, wie erfolgreich der Unterricht bis jetzt war. Ist er unzureichend, wird die Bildungsdirektion informiert. „Wir entscheiden dann, ob das Kind im zweiten Semester wieder die öffentliche Schule besuchen muss“, erklärt dazu Andergassen.
Externistenprüfung am Ende des Schuljahres
Am Ende des Schuljahres ist eine Externistenprüfung an einer der dafür betrauten öffentlichen Schule abzulegen. Und zwar über den gesamten Lehrstoff in allen Pflichtfächern der jeweiligen Schulstufe. Prüfer sind fachlich kompetente Lehrpersonen unter dem Vorsitz der jeweiligen Schulleitung. Besteht man die Prüfung auch nur in einem Fach nicht, ist die Schulstufe nicht positiv abgeschlossen und muss an einer öffentlichen Schule wiederholt werden. Außerdem ist dann auch künftig kein „häuslicher Unterricht“ mehr möglich. Die Eltern sind verpflichtet, den positiven Abschluss der Externistenprüfung am Ende des Schuljahres bei der Bildungsdirektion nachzuweisen.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.