Tiroler muss in Haft

Trotz Fußfessel reihenweise Leute im Web abgezockt

Tirol
07.11.2025 06:00

Ein ganzes Füllhorn an Vorwürfen wurde über einen mehrfach vorbestraften Tiroler (30) nun in Innsbruck vor Gericht ausgeschüttet. Auch eine elektronische Fußfessel hielt den Mann nicht vor weiteren Straftaten ab. Jetzt muss der Unbelehrbare mehrere Jahre hinter Gitter.

Unter anderem soll der Oberländer – zum Teil trotz elektronischer Überwachung, die er aufgrund einer vorangegangenen Verurteilung trug – Waren, Eintrittskarten und Gutscheine im Internet angeboten und trotz Zahlung nicht geliefert haben.

Mehr als 60.000 Euro Schaden verursacht
Zudem stahl er einem Mädchen Geld, bestellte über fremde Amazon-Konten Waren oder gab sich am Telefon als Mitarbeiter einer Firma aus und bat, das Gehalt auf „ein neues Konto“ zu überweisen. Der entstandene Gesamtschaden: Deutlich mehr als 60.000 Euro!

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Es war alles wegen der Spielsucht. Es hat einfach nicht mehr aufgehört und ist immer mehr geworden.

Der Angeklagte vor Gericht

„Es war alles wegen der Spielsucht“, zeigte sich der Angeklagte vor Richterin Andrea Wegscheider und den Schöffen geständig. Es habe „einfach nicht mehr aufgehört und ist immer mehr geworden“, fügte er noch hinzu.

Elektronische Fußfessel beschädigt
Auf dem „Höhepunkt“ seiner kriminellen Karriere hat er dann auch noch eine andere Straftat begangen: Er entfernte einfach die Fußfessel und beschädigte diese dabei. Er wollte offenbar untertauchen, was ihm jedoch nicht gelang. Er wurde schließlich festgenommen.

Urteil noch nicht rechtskräftig
Angesichts von „massivsten Vorstrafen“ und den Anklagepunkten von diversen Internetbetrügereien und Diebstählen sowie eines überaus raschen Rückfalls müsse die Strafe dieses Mal empfindlich ausfallen, argumentiere die Richterin nach der Beratung mit den Schöffen in ihrer Urteilsbegründung. Neben fünf Jahren Haft muss der 30-Jährige auch den Schaden von dutzenden Geschädigten bezahlen. „Es scheint sonst nichts zu helfen“, ergänzte die Vorsitzende. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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