Dieser Gerichtsentscheid sorgt im politischen Berlin wohl für Entsetzen: Drei Jahre nach den Anschlägen auf die Nord-Stream-Pipelines in der Ostsee darf einer der mutmaßlichen Beteiligten nicht von Polen an Deutschland ausgeliefert werden.
Das teilten die Richter, die auch die Untersuchungshaft des Mannes aufhoben, am Freitag mit. Der von Deutschland mit europäischem Haftbefehl gesuchte Ukrainer Wolodymyr Z. war Ende September in Polen festgenommen worden.
Ministerpräsident Donald Tusk hatte bereits Anfang des Monats erklärt, eine Übergabe des Mannes sei nicht im Interesse Polens. Das Problem sei nicht, dass die Unterwasser-Pipelines von Russland nach Deutschland im September 2022 gesprengt, sondern dass sie überhaupt gebaut worden seien, sagte Tusk. Und weiter: „Die Einzigen, die sich für Nord Stream 2 schämen und darüber schweigen sollten, sind diejenigen, die den Bau beschlossen haben.“
Vorwurf der „Sabotage“
Die deutsche Bundesanwaltschaft wirft Wolodymyr Z. vor, Teil einer Gruppe gewesen zu sein, die eine Segeljacht gemietet und Sprengstoff an den Pipelines nahe der dänischen Insel Bornholm platziert haben soll. Ihm werden die Verabredung zu einem Sprengstoffanschlag sowie „verfassungsfeindliche Sabotage“ zur Last gelegt.
Sein polnischer Anwalt hat die Anschuldigungen zurückgewiesen und erklärt, sein Mandant habe nichts Unrechtes getan. Er stellte zudem infrage, ob die Zerstörung russischen Eigentums durch einen Ukrainer während des Krieges zwischen beiden Ländern eine strafrechtliche Angelegenheit sei.
In Italien war bereits ein zweiter Ukrainer in dem Fall festgenommen worden. Auch er ist noch nicht an Deutschland ausgeliefert worden. Die deutsche Regierung äußert sich nicht zu den Fällen, sondern verweist auf den Generalbundesanwalt, der die Ermittlungen führt.
Die Explosionen hatten im Jahr 2022 die Gaspipelines in der Ostsee schwer beschädigt. Die Anschläge rund sieben Monate nach Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine verschärften die Energiekrise in Europa – und gelten als größter Sabotageakt in der jüngeren Geschichte.
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