Jetzt ist es fix! Der Heizkostenzuschuss bleibt in der Steiermark bestehen und kann ab Donnerstag (16. Oktober) beantragt werden. Künftig wird er aber nur noch an berechtigte Österreicher und EU-Staatsbürger ausbezahlt.
Die Steiermark muss den finanziellen Gürtel bekanntlich enger schnallen. Aufgrund der bereits angekündigten Sparmaßnahmen im Sozialbereich fürchteten viele auch das Aus für den Heizkostenzuschuss. Doch diese für viele Steirer so wichtige Unterstützung bleibt auch in Zeiten der Budgetkonsolidierung aufrecht, wie am Mittwoch Landeshauptmann Mario Kunasek und sein FPÖ-Parteikollege und Soziallandesrat Hannes Amesbauer klarstellten. Auch die Höhe bleibt mit 340 Euro unverändert.
„Die Politik muss sich den Problemen stellen, die viele Steirer aktuell besonders belasten. Gerade in Zeiten, in denen die Teuerung zahlreiche Haushalte vor schwierige Herausforderungen stellt, wollen wir dazu beitragen, dass Wärme leistbar bleibt“, stellt der Landeshauptmann klar.
Sehr wohl geändert wurde allerdings der Bezieherkreis: Die Förderung kann nur noch von Österreichern und EU/EWR-Staatsbürgern beantragt werden, zusätzlich ist ein mindestens fünfjähriger Aufenthalt in der Steiermark erforderlich. „Mir ist es ein Anliegen, dass derartige Leistungen ausschließlich jenen zugutekommen, die in der Steiermark ihren Lebensmittelpunkt haben. Diese Menschen müssen im Fokus unserer sozialen Bemühungen stehen“, begründet Amesbauer die Maßnahme.
Anders als im Vorjahr kann der Antrag heuer auch nicht mehr online erledigt werden, da es da zu Problemen bzw. einem höheren Verwaltungsaufwand für die Kommunen gekommen ist. Der Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark kann von 16. Oktober 2025 bis 28. Februar 2026 im Gemeindeamt der Wohnsitzgemeinde, in den Stadtämtern sowie in den Servicezentren und Servicestellen der Stadt Graz beantragt werden. Für Fragen steht das Sozialservice des Landes unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800/20 10 10 zur Verfügung.
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