Mit Faustfeuerwaffen, Schlagstock und Macheten haben Unbekannte im Mai ein Automatenspielcasino in Perchtoldsdorf (Niederösterreich) gestürmt. Die Täter scheiterten aber an der widerspenstigen Kasse und mussten unverrichteter Dinge und ohne Beute das Weite suchen. Ein Angestellter blieb unverletzt, erlitt jedoch einen schweren Schock. Nun klickten die Handschellen: Vier Verdächtige befinden sich in Haft, ein Täter ist noch flüchtig.
Die Männer suchten den Betrieb am 3. Mai gegen 4 Uhr heim. Zuvor hatte ein weiterer Täter laut Polizei die Gegebenheiten ausgekundschaftet. Weil sich der allein anwesende Angestellte in einem Nebenraum aufhielt, überkletterte ein Mann die Glaswand, die den Kassenbereich vom Spiellokal trennt, um nach Bargeld zu suchen. Das Öffnen der Kassa misslang, weshalb die Tätergruppe ohne Beute flüchtete. Der Angestellte hatte sich unbemerkt im Tresorraum eingeschlossen und alarmierte über Notruf die Polizei.
Tatkleidung im Fluchtfahrzeug gefunden
Im Zuge der Ermittlungen wurden zunächst zwei 20-jährige, einschlägig vorbestrafte tschetschenische Staatsangehörige ausgeforscht und in den Morgenstunden des 3. Juli an ihren Wohnadressen in Wien-Fünfhaus festgenommen. Sie bestritten jegliche Tatbeteiligung. Bei der Durchsuchung des beim versuchten Raubüberfall verwendeten Fluchtfahrzeuges wurden Teile der verwendeten Tatkleidung sichergestellt.
In der Folge wurden auch ein 19-jähriger Somalier und ein 20-jähriger Afghane festgenommen. Beide waren der Polizei zufolge geständig. Zum fünften Beteiligten verweigerten alle vier Beschuldigten die Aussage. Das Quartett wurde in die Justizanstalt Wiener Neustadt eingeliefert. Die bei dem versuchten Raubüberfall verwendeten Waffen wurden allesamt sichergestellt.
Serientäter? Ermittlungen laufen
„Da alle Beschuldigten einschlägige Vormerkungen aufweisen, werden die Erhebungen zu ähnlich gelagerten Straftaten fortgeführt“, informierte die Landespolizeidirektion. Zusätzlich werden Ermittlungen nach dem Suchtmittelgesetz durch das Landeskriminalamt gesondert geführt und an die zuständigen Staatsanwaltschaften angezeigt.
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