Herbert Kickl hat vor dem Obersten Gerichtshof einen Rechtsstreit gegen den Verein „Plattform Österreich“ gewonnen. Dabei ging es um ein YouTube-Video, in dem der FPÖ-Chef wegen seiner Selbstbezeichnung als „Volkskanzler“ zumindest indirekt mit Adolf Hitler verglichen wurde. Kickl hätte sich laut Gericht aber nicht wie der Massenmörder verhalten.
Der von Robert Luschnik – Ex-Bundesgeschäftsführer der Grünen und der NEOS und mittlerweile Klubdirektor der Pinken – betriebene Verein hatte vor den letzten Nationalratswahlen in einem mit „Wollen Sie das? Unser Österreich ist in Gefahr“ betitelten Video vor Kickl gewarnt.
In dem Werk, das über einen Link auf YouTube abrufbar war, wurden Parallelen zwischen Adolf Hitler und Herbert Kickl gezogen. So wurde etwa eingangs in schwarz-weißem Bild ein Kriegsschauplatz aus dem Zweiten Weltkrieg gezeigt. In roter Frakturschrift war dort zu lesen „Wollt ihr wirklich wieder einen Volkskanzler?“. Im Anschluss war dann auf weißem Hintergrund in blauer Schrift „Projekt Volkskanzler“ zu sehen, wobei in diesen Worten das Gesicht Kickls samt Schulterpartie eingeblendet wurde.
Wie zuvor das Handelsgericht und das OLG Wien kam auch der OGH zu dem Schluss, dass Kickl in dem Video ohne rechtfertigenden Anlass mit Hitler in Verbindung gebracht werde, berichtete die „Presse“.
„Volkskanzler“ reicht nicht für NS-Vergleich
Die FPÖ ging rechtlich gegen das Video vor. Das Handelsgericht kam in seinem Urteil unter anderem zum Schluss, dass das Video Kickl zweifellos mit dem Zweiten Weltkrieg, Nationalsozialismus und Adolf Hitler „in Verbindung“ bringe. Dafür bestehe nach dem bisherigen Verhalten Kickls aber kein rechtfertigender Anlass, womit das Herstellen einer solchen Gedankenverbindung ehrenrührig, kreditschädigend und damit zu unterlassen sei.
Dass der FPÖ-Chef selbst schon auch nationalsozialistisch verwendetes Vokabular („Volkskanzler“) benutzt habe, reiche nicht aus, ihn in einen direkten Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg, Nationalsozialismus, Adolf Hitler und damit Massenmord zu stellen, so das Handelsgericht. Eine Berufung des Vereins gegen das Urteil wies das Oberlandesgericht im April ab.
FPÖ sieht „skandalösen Vergleich“
Im August wies nun auch der OGH eine außerordentliche Revision zurück, berichtete die Tageszeitung am Mittwoch (online). Dabei sei es um 4.000 Euro Schadenersatz für Kickl, Unterlassung und die Veröffentlichung des Urteils gegangen. FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker sprach von einem „skandalösen Vergleich“, man habe juristisch „auf ganzer Linie Recht bekommen“.
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