In Sulz im Wienerwald, Bezirk Mödling, beschäftigt gerade ein „Schafproblem“ Anrainer, Gemeinde und Bezirkshauptmannschaft. Waren es bis vor kurzem noch zehn, sind jetzt „nur“ noch drei Tiere mitten im Ortsgebiet in einem vermüllten Garten ohne saftigen Grün eingesperrt. Wer ist zuständig?
Knapp über 900 Einwohner zählt der idyllische Ort Sulz im Wienerwald. Berühmtheit erlangte er als Drehort des beliebten Films „Hinterholz 8“. An Hinterholz 8 erinnert auch ein Grundstück mitten im Zentrum, auf dem der Besitzer bis vor kurzem noch zehn Schafe auf zugemülltem Gelände und auf engem Raum hielt.
Ein beherzter Anrainer, Wolfgang W., der das Leiden der Tiere seit längerem verfolgte, schaltete die Behörden ein. Mit Teilerfolg: „Jetzt sind nur mehr drei Schafe hier“, so der Tierfreund. Und die machen auf ihn keinen zufriedenen Eindruck. „Sie plärren die ganze Nacht, als hätten sie Hunger“, schildert W.
Und auch Bürgermeister Michael Krischke ist nicht glücklich darüber, dass hier noch immer Schafe gehalten werden. Für ihn ist klar, dass die Tiere wegmüssen, denn: „Im Bau-Wohngebiet dürfen keine Schafe gehalten werden.“ Als Bürgermeister habe er jedoch keine Exekutivgewalt. Diese habe laut Krischke nur die zuständige Bezirkshauptmannschaft.
Es geht darum, dass die Schafe im Ortsgebiet nicht gehalten werden dürfen. Und das muss endlich jemand exekutieren.
Michael Krischke, Bürgermeister von Sulz
Er ärgert sich vor allem auch über den ortsbekannten Tierhalter. „Er führt alle an der Nase herum, sagt immer wieder, am Samstag kommen die Tiere weg. Allerdings nicht, an welchem Samstag …“
Die Bezirksbehörde hat die Causa überprüft: „Die gegenständliche Schafhaltung wurde zuletzt am 21. Juli von der Amtsärztin der BH Mödling kontrolliert. Dabei wurde festgestellt, dass die Schafe ordnungsgemäß gehalten wurden und keine tierschutzrelevanten Maßnahmen erforderlich waren. Eine Nachkontrolle wird jedoch erfolgen“, heißt es. Ob Schafe an dem Standort gehalten werden dürfen, beurteilt die BH nicht: „Ob die Schafhaltung der Flächenwidmung widerspricht, wäre von der Baubehörde (Gemeinde) zu klären.“
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