Wer ein Medikament einnehmen muss, sollte sich immer auch den Beipackzettel durchlesen, um über die korrekte Anwendung, mögliche Nebenwirkungen und Kontraindikationen Bescheid zu wissen. Was aber, wenn die Packungsbeilage für Laien absolut unverständlich ist?
„Beachten Sie die Gebrauchsinformation und fragen Sie bei Unsicherheit Ihren Arzt oder Apotheker!“ – dieser Spruch hat sich bei vielen von uns eingebrannt, weil man ihn in der Regel am Ende von Werbespots für Medikamente hört. Der Beipackzettel muss seit dem Jahr 1976 verpflichtend beiliegen und sollte idealerweise vor der ersten Einnahme eines Präparats aufmerksam gelesen werden.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.