Justizdaten-Affäre

Hauptangeklagter wegen Kinderpornos verurteilt

Österreich
10.12.2013 16:50
Der Hauptangeklagte in der Justizdaten-Affäre ist am Dienstag erstmals vor dem Kadi gestanden. Allerdings in anderer Sache: Er wurde wegen des Besitzes und der Verbreitung von kinderpornografischem Material, das bei den Ermittlungen zufällig auf seinem Computer entdeckt worden war, rechtskräftig verurteilt.

Bei der Verhandlung am Dienstag ging es im Wiener Landesgericht noch nicht um den in großem Stil aufgezogenen verbotenen Handel mit personenbezogenen Daten aus gerichtsanhängigen Exekutionsverfahren. Dem 68-Jährigen wurde zunächst der Besitz von kinderpornografischem Material angelastet. Es handelte sich dabei um einen "Zufallsfund" - die Festplatte war beschlagnahmt worden, weil man darauf für die Aufarbeitung der Justizdaten-Affäre maßgebliche Dateien vermutete.

Antrieb war "Langeweile"
Der ehemalige Betreiber einer Kreditauskunftei gab vor Richterin Susanne Lehr nun unumwunden zu, sich über ein Filesharing-Programm Videos mit kinderpornografischen Handlungen besorgt, abgespeichert und angeschaut zu haben. Er habe dabei aber "keine sexuelle Lust empfunden", betonte er. Sein Antrieb sei "Langeweile" gewesen, "wenn gerade nichts zu tun war". Er habe "natürlich" gewusst, dass es verboten war, sich derartiges Material zu beschaffen.

Er glaube nicht, "dass ich damit die Kinderpornografie gefördert habe", stellte er weiter fest. Er sehe das inkriminierte Verhalten vielmehr als "Bagatelle" an: "Das Verschulden halte ich für gering im Vergleich zu den Verfehlungen der Justiz, wo Kriegsverbrecher freigesprochen worden sind."

Nach weiteren, teilweise wirren Ausführungen des 68-Jährigen verhängte die Richterin eine sechsmonatige Freiheitsstrafe für den Besitz und die Weitergabe der verbotenen Video-Dateien, die der Mann auch anderen Nutzern der betreffenden Filesharing-Sofware zur Verfügung gestellt hatte. Die Strafe wurde dem Mann unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen. Das Urteil ist rechtskräftig. Verteidiger Rudolf Mayer hatte dagegen keine Einwände.

Prozess rund um Justizdaten-Affäre erst 2014
Termin für seine ausstehende Verhandlung in der Justizdaten-Affäre gibt es für den 68-Jährigen noch keinen. Während zwölf korrupte Gerichtsbedienstete - wie berichtet - im Oktober wegen Amtsmissbrauchs zu bedingten Haftstrafen zwischen sechs und 24 Monaten verurteilt worden waren, hatte der Mann unmittelbar vor der Hauptverhandlung wiederholt versucht, sich das Leben zu nehmen.

Er wurde daraufhin als vorübergehend nicht verhandlungsfähig eingestuft und das gegen ihn gerichtete Verfahren zur Vermeidung von Verfahrensverzögerungen ausgeschieden. Wie am Dienstag im Straflandesgericht in Erfahrung zu bringen war, wird der Schöffenprozess 2014 nachgeholt.

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