Wie berichtet, haben Urteile des Obersten Gerichtshofs die Wertsicherung bei Mieten infrage gestellt. Diese seien aber alternativlos, sagte jetzt Wifo-Ökonom Michael Klien. Ohne Wertsicherung würde niemand mehr unbefristet vermieten.
Gleichzeitig würden Vermieterinnen und Vermieter die Inflation der kommenden Jahre auf die Miete aufschlagen, wenn es keine Möglichkeit gäbe, sie während der Mietdauer zu erhöhen. Zudem sieht Klien in der Klausel auch einen Schutz der Mieterinnen und Mieter, damit der monatliche Betrag nicht stärker steige als die allgemeine Teuerung.
Die Möglichkeit, einen Vertrag an die Inflation anpassen zu können, sei für alle Verträge wichtig, die auf lange oder unbefristete Zeit abgeschlossen worden seien, sagte der Ökonom. „Es mag zwar wie ein Erfolg für die Mieter aussehen, die negativen Folgen auf lange Sicht sind aber groß.“ Mieten unterhalb der Kostendeckung würden dem gesamten Wohnwesen schaden. Sozial- und Wohnpolitik sollten nicht vermischt werden. Für Menschen, die sich die Miete nicht leisten können, brauche es andere Instrumente als das Mietrecht.
AK: Klauseln nicht automatisch ungültig
Die Arbeiterkammer (AK), die derzeit mehrere Verfahren zu unwirksamen Wertsicherungsklauseln führt, teilte am Mittwoch mit, dass die Klauseln nicht automatisch ungültig seien. Vereinbarungen, die das Anheben des Mietzinses bereits in den ersten beiden Monaten nach dem Vertragsabschluss ermöglichen, verstoßen jedenfalls gegen das Konsumentenschutzgesetz.
Die Bundesregierung hat angekündigt, bis zum Herbst eine Reparatur auf den Weg zu bringen und die Verjährungsfristen für Mietrückforderungen neu zu regeln.
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