Im öffentlichen Dienst

Bundesland will keine AfD-Mitglieder einstellen

Außenpolitik
10.07.2025 17:30

Das deutsche Bundesland Rheinland-Pfalz will Mitglieder der Partei AfD nicht mehr im öffentlichen Dienst anstellen. Künftig müssten alle Bewerberinnen und Bewerber erklären, seit mindestens fünf Jahren keiner extremistischen Organisation anzugehören. Bestandteil werde eine Liste sein, auf der auch die AfD geführt werde, hieß es.

In Rheinland-Pfalz wird die AfD bereits vom Verfassungsschutz beobachtet. SPD-Innenminister Michael Ebling sagte jüngst, dass die Partei keinen gemäßigten Flügel mehr hätte und die Radikalisierung zunehme. Wer die Erklärung zur Nicht-Mitgliedschaft verweigere und Zweifel an der eigenen Verfassungstreue nicht ausräumen könne, werde nicht in den öffentlichen Dienst eingestellt.

Wer bereits Mitarbeiterin oder Mitarbeiter sei und gleichzeitig Mitglied einer gelisteten Organisation, müsse mit einem disziplinarrechtlichen Verfahren rechnen. Entscheidend sei der jeweilige Einzelfall. Deutschlandweit wird derzeit ein mögliches Verbotsverfahren gegen die Alternative für Deutschland diskutiert, ein solches befürwortet unter anderem die SPD, die an der Bundesregierung beteiligt ist und die Justizministerin stellt.

AfD: „Antidemokratisches Berufsverbot“
Die AfD reagierte erwartungsgemäß mit massiver Kritik und warf Ebling verfassungswidrige Methoden vor. „Weil er und die SPD wissen, dass es keinerlei Grundlage für ein AfD-Verbotsverfahren gibt, greift Ebling zu antidemokratischen Mitteln und bedroht AfD-Mitglieder mit Berufsverboten“, sagte der AfD-Bundestagsabgeordnete und Vize-Landesvorsitzende Sebastian Münzenmaier. Statt konkreter Vorwürfe werde ab sofort jedes Parteimitglied unter Generalverdacht gestellt. Es handle sich um eine „Beweislastumkehr für alle künftigen Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst“.

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