Ermittlungen laufen

Air-India-Absturz: Schalter für Sprit nun im Fokus

Ausland
10.07.2025 08:36

Nach dem Absturz einer Maschine von Air India am 12. Juni wird noch immer fieberhaft versucht, die Absturzursache herauszufinden. Die Ermittler konzentrieren sich bei ihrer Untersuchung darauf, ob die zwei Triebwerk-Treibstoffregler umgelegt wurden. Das würde erklären, warum das Flugzeug plötzlich keinen Schub mehr hatte. 

Am Freitag ist es 30 Tage her, dass die Boeing 787 Dreamliner nur 32 Sekunden dem Abheben in Ahmedabad auf ein Wohnhaus stürzte und 260 Menschen in den Tod riss. Nur ein einziger Passagier überlebte die Flugkatastrophe in Indien. 

Bei den Ermittlungen stehen zwei Schalter im Fokus, die die Zufuhr von Treibstoff regeln. Diese werden im Normalfall nicht bedient. Nur bei einem Triebwerksausfall oder -brand hat man die Möglichkeit, diese auf „Cutoff“ zu stellen und so den Sprit abzudrehen. Die Folge wäre ein kompletter Schubverlust, so wie ihn die Unglücksmaschine erlitten hatte. 

Bergungsarbeiten nach dem Unglück
Bergungsarbeiten nach dem Unglück(Bild: EPA/RAJAT GUPTA)

Schalter verfügen über Sicherung
Es ist faktisch unmöglich, diese beiden Schalter unabsichtlich zu bedienen. Diese befinden sich unterhalb der Schubhebel und verfügen über eine mechanische Sperre, um dies zu verhindern. Um die Treibstoffzufuhr abzudrehen, muss der Schalter erst angehoben werden, ehe er bewegt werden kann. Wenn das passiert, können auch die Generatoren viele Systeme des Flugzeugs sowie einige Cockpit-Displays nicht mehr mit Strom versorgen.

Wie das Branchenmagazin „The Air Current“ berichtete, konnte bislang nicht ausgeschlossen werden, dass die Schalter betätigt wurden. Auch unsachgemäße, versehentliche oder sogar vorsätzliche Handlungen stehen immer noch im Raum. 

Keine Anzeichen für technisches Problem an Boeing
Beruhigend: Bislang konnten keine Anzeichen für ein mechanisches oder konstruktives Problem des Boeing Dreamliners bzw. mit den Triebwerken festgestellt werden. Die bisher vorliegenden Daten würden zudem nicht auf Treibstoffverunreinigungen oder unsachgemäßes Einfahren der Landeklappen hinweisen. 

Am Freitag ist die Ermittlungsbehörde verpflichtet, einen ersten Untersuchungsbericht herauszugeben. Es ist jedoch noch unklar, ob dieser veröffentlicht wird. 

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