Die Bundesregierung reagiert auf den Amoklauf in Graz: Offiziell wollen die Regierer sich erst nach der Staatstrauer zu Maßnahmen äußern, strengere Auflagen für den Erwerb und das Führen von Schusswaffen sollen aber kommen.
Noch in der Trauer nach dem Amoklauf in der steirischen Landeshauptstadt erreichte die Bundespolitik eine Debatte über strengere Waffengesetze. „Wir wollen wissen, wie es passieren konnte, dass sich ein 21-Jähriger zum Herrn über Leben und Tod macht? Wenn wir zu dem Schluss kommen, das österreichische Waffengesetz muss geändert werden, dann werden wir das auch tun“, erklärte niemand Geringerer als Bundespräsident Alexander Van der Bellen.
Rufe nach Verschärfung, FPÖ dagegen
Zuvor hatten bereits die Grazer Bürgermeisterin Elke Kahr (KPÖ) und die Grünen ein Waffenverbot gefordert. Einzig die Freiheitlichen wehrten sich bislang noch lautstark gegen etwaige Verschärfungen. „Es gibt keinen klaren Nachweis, dass strengere Waffengesetze automatisch zu mehr Sicherheit führen würden“, heißt es aus der FPÖ, die aufgrund der Geschehnisse in Graz ihren für Samstag geplanten Bundesparteitag verschoben hat.
Nunmehr steht fest: Die Regierung reagiert und wird das seit 30 Jahren bestehende (aber mehrfach novellierte) Waffengesetz so rasch wie möglich verschärfen. Im Nationalen Sicherheitsrat wurden die Geschehnisse rund um den tragischen Amoklauf in Graz analysiert und mögliche Maßnahmen schon vorbesprochen. Zumindest offiziell will sich die Bundesregierung zwar noch nicht zu möglichen Maßnahmen äußern und die bekanntlich noch bis morgen gültige Staatstrauer abwarten.
Höhere Altersgrenzen und mehrere Psycho-Tests
Wie die „Krone“ erfuhr, werden hinter den Kulissen verschiedene Modelle für Verschärfungen durchgespielt. Der rechtliche Hebel soll offenbar besonders bei der Prävention angesetzt werden. Denkbar seien laut gut informierten Regierungskreisen Maßnahmen wie eine Anhebung der Altersgrenze für den Erwerb von Langwaffen und vor allem auch die Einführung gleich mehrerer verpflichtender psychologischer Tests.
Zum Hintergrund: Bislang war ein entsprechendes psychologisches Gutachten lediglich für den Erwerb einer Waffenbesitzkarte notwendig. Und eben jene Karte war wiederum für den Erwerb von halbautomatischen Waffen auch behördlich vorgeschrieben.
Nachgeschärft werden muss offenbar auch bei der Kommunikation zwischen den Behörden. Denn wie bekannt wurde, fiel der Amokläufer beim psychologischen Test des Bundesheeres durch. Er wurde von der Stellungskommission als untauglich eingestuft. Die Waffenbesitzkarte erhielt er später dennoch ...
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