Deutscher verurteilt

Vierfacher Feuermord: Lebenslang für Brandstifter

Ausland
30.07.2025 18:43

Für den vierfachen Feuermord im deutschen Solingen ist der 40-jährige Angeklagte schuldig gesprochen und zur Höchststrafe verurteilt worden. Das Wuppertaler Landgericht verhängte lebenslange Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung gegen den Solinger.

Zudem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest. Bei dem tödlichen Feuer Ende März 2024 starb in Solingen eine bulgarische Familie im Dachgeschoss – die 28 und 29 Jahre alten Eltern und ihre beiden Töchter im Alter von drei Jahren sowie wenigen Monaten. Mehrere Menschen wurden bei verzweifelten Sprüngen aus dem brennenden Haus schwer verletzt.

Den Überlebenden und Hinterbliebenen sprach das Gericht zwischen 2000 und 20.000 Euro zu. Der Staatsanwalt hatte bereits am Montag die Höchststrafe für den Solinger beantragt. Mehrere Nebenkläger schlossen sich dem an. Der drogenabhängige, arbeitslose Deutsche hatte den vierfachen Mord, weitere Brandstiftungen in Wohnhäusern und eine Macheten-Attacke auf einen langjährigen Freund gestanden.

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Ich kann die Zeit leider nicht zurückdrehen.

Der Angeklagte in seinem Schlusswort

In seinem Schlusswort sagte der angeklagte Daniel S.: „Durch mein Handeln habe ich unvorstellbares Leid verursacht. Ich bin dafür verantwortlich, dass Angehörige ihre Liebsten verloren haben. Ich kann die Zeit leider nicht zurückdrehen, sondern nur sagen, dass es mir aufrichtig leidtut.“ Trotz des raschen Geständnisses kamen im Prozess immer wieder neue Details ans Licht. Die Polizei musste umfangreich nachermitteln.

Zweifel am behaupteten Motiv
Vor allem die Zweifel am behaupteten Motiv des 40-Jährigen nahmen im Prozessverlauf zu. Die Nebenklage-Vertreterin brachte in den vergangenen Monaten durch eigene Recherchen einiges ans Licht, das auf eine rechte Gesinnung des Angeklagten deutete: einschlägige Suchen bei YouTube und Google, ein Zettel mit einem rassistischen Gedicht in einer vom Angeklagten genutzten Garage, ein rassistischer Chat mit seiner Freundin und 166 rechtsextreme Dateien auf einer Festplatte, von denen nicht klar ist, wem sie zuzurechnen sind.

In einer leerstehenden Wohnung des Hauses, in dem der Angeklagte wohnte, wurde Literatur über NS-Größen gefunden. Für die Staatsanwaltschaft sind das „Spekulationen ohne echten Beweiswert“, schließlich seien in der Garage etwa auch Materialien der eher links zu verortenden Satirepartei „Die Partei“ entdeckt worden.

Das digitale Leben des Angeklagten sei zehn Jahre rückwirkend durchleuchtet worden, ohne Kontakte zu rechten Gruppen oder Hinweise auf eine stille Radikalisierung zu entdecken, hatte Staatsanwalt Christopher Bona betont. Die Treffer mit rechten Inhalten lägen im Promillebereich.

Der Mann mit dem Rucksack
Aufnahmen aus Überwachungskameras hatten die Ermittler auf die Spur des 40-Jährigen gebracht: Sie hatten den früheren Mieter in der Brandnacht gleich mehrmals in der Nähe des Brandhauses mit Rucksack aufgezeichnet – als einzigen in der fraglichen Zeit. Der Angeklagte wohnte selbst früher im Hinterhaus des Gebäudes. Nach einem Streit mit seiner Vermieterin musste er ausziehen.

Die Ermittler hatten bereits einen Durchsuchungsbeschluss für seine Wohnung beantragt, als sich in Solingen am 8. April 2024 ein weiteres unheimliches Verbrechen ereignete: Mit einer Machete und wuchtigen Hieben hatte der Deutsche auf den Kopf eines Freundes eingehackt. Das Opfer überlebte lebensgefährlich verletzt.

Im Keller des Arbeitslosen fanden die Ermittler dann ein Arsenal aus Brandbeschleunigern und Utensilien für Zünder. Die Anklage legt ihm auch noch zwei ältere Brandstiftungen zur Last – im November 2022 und im Februar 2024. In beiden Fällen hielten sich zur jeweiligen Tatzeit Menschen in den Wohnhäusern auf.

Trauerkundgebung für die Opfer des tödlichen Brandes und deren Angehörige
Trauerkundgebung für die Opfer des tödlichen Brandes und deren Angehörige(Bild: APA/dpa/Christoph Reichwein)

Verdacht auf zwei weitere Taten
Während des Prozesses geriet der Mann sogar noch für zwei weitere Brandstiftungen in Verdacht, die nicht Teil der Anklage waren. So soll er nach einem Streit mit einem marokkanischen Nachbarn im Wohnhaus seiner Freundin in Wuppertal Feuer gelegt haben, kurz nachdem diese ausgezogen war. Auch das Auto einer Ex-Freundin wurde Ziel eines Brandanschlags.

Die Ermittlungen zum Feuer im Wuppertaler Wohnhaus waren mit der vermeintlichen Brandursache „technischer Defekt“ schnell eingestellt worden, obwohl an zwei Stellen im Haus gleichzeitig Feuer ausgebrochen war. Inzwischen geht ein Gutachter von einem Brandanschlag aus. Gegen Daniel S. wird deswegen inzwischen gesondert ermittelt.

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