Schutzstatus

EU bereitet Ukraine-Flüchtlinge auf Rückkehr vor

Außenpolitik
04.06.2025 15:21

Die EU-Kommission will den temporären Schutzstatus für Ukrainer, die vor dem russischen Angriffskrieg in ihrem Land geflohen sind, um ein weiteres Jahr bis zum 4. März 2027 verlängern. Zugleich stellte EU-Migrationskommissar Magnus Brunner gemeinsam mit dem ukrainischen Vizepremier Olexij Tschernyschow am Mittwoch einen Plan vor, wie eine sichere und freiwillige Rückkehr und Wiedereingliederung von Flüchtlingen erfolgen könnte.

Nach Angaben des EU-Statistikamts Eurostat von Ende März haben in der Europäischen Union über 4,25 Millionen Menschen aus der Ukraine den Schutzstatus beansprucht, davon 81.225 in Österreich. Im Verhältnis zur Bevölkerung wurden demnach die meisten Vertriebenen in Tschechien, Polen und Lettland aufgenommen.

Info-Hubs, andere Aufenthaltstitel und freiwillige Rückkehr
Geplant sind etwa die Errichtung spezieller „Hubs“ in den EU-Mitgliedstaaten, in denen sich Ukrainerinnen und Ukrainer informieren könnten, und die Einsetzung eines Sondergesandten für Ukrainer in der EU. Die EU-Kommission will auch die Erlangung anderer rechtlicher Aufenthaltstitel für Ukrainer in der EU erleichtern, zuständig sind dafür die EU-Staaten. Viele Ukrainer, die vorübergehenden Schutz genießen, hätten sich in die Gesellschaft des Aufnahmelandes integriert, indem sie die Sprache erlernten, eine Beschäftigung fänden oder eine Ausbildung absolvierten, argumentiert die EU-Kommission.

Um eine schrittweise Rückkehr und Wiedereingliederung der Flüchtlinge – etwa im Fall eines Kriegsendes – in der Ukraine zu ermöglichen, schlägt die EU-Kommission Sondierungsbesuche für Rückkehrwillige vor. Die Mitgliedstaaten sollten außerdem in enger Abstimmung mit der Ukraine Programme für die freiwillige Rückkehr einrichten, um eine schrittweise Rückkehr zu ermöglichen, wenn der vorübergehende Schutz endet. Außerdem soll der Informationsaustausch zwischen den EU-Staaten und der Ukraine über eine „Solidaritätsplattform“ verstärkt werden.

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