Die deutsche Regierung hält trotz des Rückschlags vor Gericht an ihrem Kurs verstärkter Kontrollen und Zurückweisungen an den deutschen Grenzen fest. Auch wenn die „Spielräume hier möglicherweise noch einmal etwas eingeengt wurden“, betonte Bundeskanzler Friedrich Merz am Dienstag.
Die Zurückweisung von Asylsuchenden bei Grenzkontrollen auf deutschem Gebiet ist nach einer Eilentscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts rechtswidrig. Ohne Ausführung des sogenannten Dublin-Verfahrens dürfen sie nicht abgewiesen werden, entschied das Gericht im Fall dreier Somalier, die nach der neuen Regelung am 9. Mai von Frankfurt (Oder) aus nach Polen zurückgeschickt worden waren.
Innenminister Alexander Dobrindt betonte jedoch, dass es sich um einen Einzelfall handle. Er sei überzeugt, „dass die Zurückweisungen in Einklang mit dem Recht sind“, sagte der CSU-Politiker am Dienstag in Berlin. „Unserer Erkenntnis nach ist ein Hauptsacheverfahren anhängig“, fügte er mit Blick auf die Eilentscheidung des Berliner Gerichts hinzu. Daher strebe die Bundesregierung eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren an. Es komme maßgeblich auf die Begründung einer Zurückweisung an.
Merz will weitermachen, bis EU-Außengrenzen „geschützt sind“
Kanzler Merz sieht nach wie vor „Spielräume“. „Wir wissen, dass wir nach wie vor Zurückweisungen vornehmen können“, fügte der CDU-Chef hinzu. Man werde dies „selbstverständlich im Rahmen des bestehenden europäischen Rechts“ tun. Aber man werde die öffentliche Sicherheit schützen und das Land vor einer „Überlastung“ bewahren. „Dies ist eine Aufgabe, der wir uns unverändert stellen wollen“, betonte der konservative Regierungschef. Bis die europäischen Außengrenzen wirklich geschützt seien, müssten die Kontrollen an den Binnengrenzen aufrechterhalten werden.
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