Ein wegen sexuellen Missbrauchs einer Zwölfjährigen angeklagte Afghane ist im Prozess am Landesgericht Feldkirch (Vorarlberg) freigesprochen worden. Der 19-Jährige soll das wahre Alter des Opfers vielleicht nicht gewusst, jedoch die Willigkeit des Mädchens ausgenutzt haben, begründete der vorsitzende Richter den Freispruch.
Aufatmen beim Angeklagten, als Richter Martin Mitteregger das Urteil verkündet. Verständlich, denn im Falle eines Schuldspruchs hätten dem Lehrling bis zu zehn Jahre Haft gedroht. Kennengelernt hatten sich Täter und Opfer Anfang letzten Jahres über Snapchat. Es kam zu mehreren Treffen. So auch Anfang Juli letzten Jahres, wo es in der Wohnung der Oma des Mädchens zum Geschlechtsverkehr gekommen sein soll. Was der Angeklagte in der Verhandlung bestreitet. „Das Maximum war ein Kuss auf die Wange. So eine Art Bussi, Bussi, wie man sich halt unter Freunden begrüßt“, behauptet der bislang unbescholtene Afghane.
Er habe dem Mädchen lediglich „Vapes“ verkauft. Und das auch nur, weil es im Vorfeld angegeben hatte, schon 16 zu sein. Sexuell habe er aber nie etwas von der Schülerin gewollt. „Ich darf von meinem Glauben her schon keinen Sex vor der Ehe haben. Außerdem habe ich eine Freundin. Wenn ich also damals Geschlechtsverkehr hätte haben wollen, hätte ich den mit meiner Freundin haben können.“ An besagtem Abend habe er der Bekannten wieder „Vapes“ gebracht und sei dann von ihr eingeladen worden, mit in die Wohnung zu kommen, um dort auf den nächsten Bus nachhause zu warten.
Man habe jedoch während der 20 Minuten kaum geredet, nur Filme geschaut oder auf dem Handy herumgespielt, so der Afghane. Anderes behauptet das kontradiktorisch einvernommene Opfer. Gemeinsam mit einer Freundin und dem Burschen habe man in ihrem Zimmer „Wahrheit oder Pflicht“ gespielt. „Dann sagte er, dass er jetzt Bock auf Geschlechtsverkehr habe und wenn ich nicht mitmache, würde ich ihn nie wiedersehen.“ Also habe sie es geschehen lassen. Was auch die Freundin des Mädchens und Augenzeugin des Vorfalls bestätigt.
Situation ausgenutzt
Nach Auswertung aller Beweisergebnisse, darunter auch die Chatnachrichten zwischen Angeklagtem und Opfer wird der Afghane vom Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs einer Unmündigen freigesprochen. „Laut Aussage der Zeugin hatte das Opfer Ihnen erzählt, 15 Jahre alt zu sein. Der Nachweis, dass Sie gewusst haben, dass das Mädchen erst 12 ist, konnte nicht erbracht werden. Fakt ist, dass die Schülerin verliebt in Sie war und Sex mit Ihnen wollte. Sie haben die Situation ausgenutzt“, begründet der vorsitzende Richter das nicht rechtskräftige Urteil.
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