Brutaler Raubüberfall

Hauptangeklagter bittet Kardashian um Verzeihung

Society International
23.05.2025 13:55

Im Prozess um den brutalen Raubüberfall in Paris, bei dem Reality-Star Kim Kardashian vor neun Jahren in ihrer Suite überfallen und ihr Schmuck im Wert von neun Millionen Euro gestohlen wurde, hat der Hauptangeklagte zum Abschluss der Verhandlung erneut um Verzeihung gebeten.

Mir fehlen die Worte, es tut mir sehr leid“, verlas der Anwalt des 69-jährigen Aomar Aït Khedache am Freitag eine Erklärung vor Gericht in Paris.

Von den neun übrigen Angeklagten baten einige ebenfalls um Verzeihung, andere bestritten erneut ihre Beteiligung an dem Überfall am Rande der Pariser Fashion Week im Oktober 2016.

„Dachte, ich sterbe“
Kardashian hatte vor eineinhalb Wochen persönlich in dem Prozess in Paris ausgesagt und damit einen riesigen Medienrummel ausgelöst. „In dieser Nacht dachte ich, dass ich sterben würde“, schilderte sie weinend vor Gericht. Sie habe die Männer damals angefleht, ihr Leben zu verschonen, damit sie zu ihren kleinen Kindern zurückkehren könne.

Kim Kardashian hatte vor eineinhalb Wochen persönlich in dem Prozess in Paris ausgesagt.
Kim Kardashian hatte vor eineinhalb Wochen persönlich in dem Prozess in Paris ausgesagt.(Bild: AP/Valentin Pasquier)

Reality-Stars verzieh dem Hauptangeklagten
Am Ende ihrer Ausführungen zeigte sich die 44-Jährige großmütig und sagte dem Hauptangeklagten, dass sie ihm verzeihe, „auch wenn es an dem Trauma nichts ändert“. Kardashian verzichtete nach dem Überfall lange auf Paris-Besuche und postete seitdem zeitversetzt Fotos von Reisen.

Männer kamen als Polizisten verkleidet

Laut Anklage waren zwei als Polizisten verkleidete und bewaffnete Täter nachts in Kardashians Hotelsuite eingedrungen, hatten die Influencerin gefesselt, geknebelt und Schmuck im Wert von neun Millionen Euro gestohlen. Dazu zählte auch der Verlobungsring aus ihrer Beziehung mit Rapper Kanye West, den sie zuvor häufig auf Selfies im Internet präsentiert hatte.

Beute auf Flucht verloren
Die Angeklagten wurden wegen ihres fortgeschrittenen Alters in der französischen Presse als „Räuber-Opis“ bezeichnet. Einer von ihnen war mit dem Fahrrad zum Tatort gekommen und hatte auf der Flucht den Beutel mit der Beute auf die Straße fallen lassen.

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