IS-Prozess in Linz

„Ungläubige kann man köpfen, das ist normal“

Oberösterreich
22.05.2025 16:30

Ein 19-jähriger Syrer musste sich am Landesgericht Linz wegen Mitgliedschaft in einer Terrorvereinigung verantworten. Er soll offen mit dem IS sympathisiert haben, auf seinem Handy fand sich einschlägiges Material. Vor Gericht gab er sich geläutert, kam mit einer bedingten Strafe davon.

In einer Sozialeinrichtung fiel ein nunmehr 19-jähriger Syrer zum ersten Mal mit seinen Sympathien für die Terrororganisation IS (Islamischer Staat) auf. Zwischen Juni 2022 und August 2023 soll er einem Mitbewohner gegenüber behauptet haben, dass es Pflicht sei, die Ungläubigen zu töten. Auch Betreuern gegenüber hielt er mit seiner Einstellung zum IS nicht hinter dem Berg. „Ungläubige kann man köpfen, das ist normal und steht so im Koran“, soll er gemeint haben.

Deradikalisierung half nicht
Beratungsgespräche und Deradikalisierungsmaßnahmen hätten nicht gefruchtet. Daher meldete die Sozialeinrichtung den Fall bei der Bezirkshauptmannschaft, die wiederum informierte das Landesamt für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE). Das fündig wurde: Am Handy des Jugendlichen befand sich unzähliges Material, das zweifelsfrei dem IS zugeordnet werden konnte. Als Profilfoto auf seinem Instagram-Account verwendete der 19-Jährige außerdem das Bild eines IS-Anführers.

Syrer gab sich geläutert
Am Donnerstag musste sich der Jugendliche wegen Mitgliedschaft in einer Terrorvereinigung am Landesgericht Linz verantworten – Strafrahmen ein bis zehn Jahre Haft. Dort gab sich der Syrer nicht nur geständig, sondern auch geläutert. „Ich war jung und habe mich von Älteren beeinflussen lassen“, meinte er auf die Frage, warum er den IS verherrlicht hatte.

Angeklagter will Deutschkurs machen
„Er kannte nichts anderes. Mittlerweile hat sich aber sogar sein Erscheinungsbild geändert, er ist auf einem guten Weg“, sagte seine Anwältin. Auch die Jugendgerichtshilfe stellte ihm ein positives Zeugnis aus, zudem habe sich seine Lebenssituation gebessert, seit seine Familie ebenfalls nach Österreich gekommen wäre. „Was sind Ihre Pläne?“, wollte der Richter noch vom Angeklagten wissen. „Den Deutschkurs fertig machen, dann eine Lehre als Automechaniker und eine Familie gründen“, so seine Antwort.

Vorerst keine Gefängnisstrafe
Nach 15-minütiger Beratungszeit kamen Richter und Schöffen zu folgendem, nicht rechtskräftigen, Urteil: Neun Monate bedingte Haft mit einer Probezeit von drei Jahren. Zudem bekommt der 19-Jährige Bewährungshilfe zugeteilt und muss an einem Deradikalisierungsprogramm teilnehmen.

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