Doch nicht strafbar
Urin-Eklat: Schadenersatz für Kreuzfahrt-Urlauber
Ein Mann, der während einer Kreuzfahrt beschuldigt wurde, in ein Glas uriniert zu haben, hat erfolgreich gegen seinen Ausschluss von der weiteren Reise geklagt. Das Landgericht Düsseldorf entschied, dass der Veranstalter den Reisenden nicht ohne vorherige Abmahnung vom Schiff hätte verweisen dürfen. Der Mann erhält nun eine umfassende Entschädigung.
Der Vorfall ereignete sich bereits 2023 auf einem Kreuzfahrtschiff, das von Mallorca aus entlang der iberischen Küste unterwegs war. Der Kläger hatte sich mit zwei Begleitern an der Bar des Schiffes aufgehalten.
Männer durften nicht mehr an Bord
Laut Angaben der Crew und anderer Gäste soll er in ein für Erdnüsse vorgesehenes Glas uriniert und es anschließend auf den Tisch gestellt haben. Ein Crewmitglied entfernte später das Glas und bestätigte einen deutlichen Uringeruch. Der Mann bestritt die Vorwürfe.
Drei Tage nach dem mutmaßlichen Vorfall wurde den drei Männern nach einem Landausflug der Wiedereinstieg auf das Schiff verweigert. Der Kapitän erteilte einen Bordverweis, woraufhin die Männer auf eigene Kosten abreisen und neue Flüge buchen mussten.
Vorfall einfach nicht gravierend genug
Das Landgericht Düsseldorf bewertete den Ausschluss als unrechtmäßig. Zwar könne das Verhalten – sollte es sich wie beschrieben zugetragen haben – als störend und unangemessen gelten, so das Gericht. Jedoch handle es sich dabei nicht um ein grobes oder gewalttätiges Verhalten im Sinne der Reisebedingungen, das eine fristlose Kündigung des Reisevertrags ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen würde. Der Vorfall sei nicht gravierend genug gewesen, um eine sofortige Ausschiffung zu legitimieren.
Pinkler bekommt Urlaub und Flüge ersetzt
Ein weiterer Kritikpunkt des Gerichts: Der Bordverweis erfolgte erst drei Tage nach dem Vorfall, obwohl das Schiff bereits einen anderen Hafen angelaufen hatte. Auch die beiden Begleiter des Mannes, die lediglich bei dem Vorfall anwesend waren und laut Zeugenaussagen „schmunzelten“, wurden ausgeschlossen – ein Punkt, der laut Gericht ebenfalls unverhältnismäßig war.
Das Urteil fiel zugunsten des Klägers aus: Die Reederei muss ihm rund 4300 Euro für den nicht genutzten Teil der Reise, knapp 1600 Euro für Rückflüge und Taxi sowie rund 3100 Euro Entschädigung für entgangene Urlaubsfreuden zahlen.
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