Seit einem knappen halben Jahr gelten für Vierbeiner und ihre Halter in Oberösterreich strengere Regeln. Die „Krone“ zieht eine erste Bilanz zum neuen Hundehaltegesetz: 67-mal wurde bisher wegen Verstößen gegen die Maulkorbpflicht Anzeige erstattet, und die Telefone mancher Tierheime glühen.
Per 1. Dezember wurden die Leinen angezogen: Das neue Hundehaltegesetz sieht strengere Regeln für Herrchen und Frauchen vor. Besonders viele Auflagen gelten für die sechs Rassen Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, American Pit Bull Terrier und Tosa Inu – sie müssen zum Beispiel in der Öffentlichkeit nun Maulkorb und Leine tragen.
„Wir haben definitiv mehr Anfragen“
Wie wirken sich die neuen Paragrafen knapp ein halbes Jahr nach ihrer Einführung in der Praxis aus? „Wir haben definitiv mehr Anfragen von Privatpersonen, die ihre Hunde abgeben wollen“, sagt Barbara Ogris, Leiterin des Tierheims Arche in Wels. Das betreffe vor allem die sechs genannten Rassen. Und es werde „fast unmöglich, für die klassifizierten Hunde, die wir jetzt im Heim haben, wieder einen Platz zu finden“.
Ähnliches berichtet die Chefin des Linzer Tierheims, Bettina Hubner: „Die Anfragen haben zugenommen, weil es jetzt Auflagen gibt, über die man sich im Vorfeld keine Gedanken gemacht hat.“ Nur das Tierheim Freistadt verzeichnet beim „Krone“-Rundruf keinen Anstieg von verzweifelten Haltern. Allerdings sind auch dort alle Plätze belegt.
67 Anzeigen wegen Maulkorbpflicht
Wer die neuen Regeln – Besitzer großer Hunde müssen jetzt etwa eine Alltagstauglichkeitsprüfung ablegen – nicht erfüllt, dessen Tier wird als „auffälliger Hund“ mit wiederum zusätzlichen Auflagen eingestuft. Mit Stand Ende März (aktuellere Daten gibt es nicht) traf das auf 341 Vierbeiner zu. Ultima Ratio ist die behördliche Abnahme des Haustieres – das war bisher neunmal der Fall. Verstöße gegen die neue Maulkorbpflicht wurden 67-mal angezeigt.
Noch-Tierschutzlandesrat Michael Lindner (SPÖ) – er übergibt sein Amt Anfang Juli – bilanziert naturgemäß positiv: „Die zusätzlichen Befugnisse, die den Gemeinden eingeräumt wurden, zeigen Wirkung – wie etwa die Möglichkeit, Hundehalteverbote für die Zukunft erlassen zu können.“
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