Mit 1. Dezember tritt das neue oberösterreichische Hundehaltegesetz für Vierbeiner und ihre Besitzer in Kraft. Von neuer Prüfung bis Leinen- und Maulkorbpflicht – die „Krone“ gibt einen Überblick darüber, was sich nun ändert.
Der „beste Freund des Menschen“ bekommt ein neues Gesetz gewidmet: Ab 1. Dezember gelten für Hunde und ihre Halter in OÖ strengere Regeln. Einige der Änderungen treffen nur Vierbeiner, die nach dem Stichtag angemeldet werden, andere gelten für alle Hunde. Die „Krone“ gibt den Überblick – siehe auch Grafik unten.
Der Anlass zur Gesetzesnovelle war tragisch: Im Oktober 2023 attackierten American Staffordshire Terrier in Naarn eine Joggerin (60) tödlich – daraufhin wurden Rufe nach strengeren Regeln laut.
Tierschutzlandesrat Michael Lindner (SPÖ) ließ eine Novelle ausarbeiten. Das 13 Seiten lange „Landesgesetz über das Halten von Hunden“ ist wohl das weitreichendste politische „Erbe“, das der scheidende Politiker aus seiner Regierungstätigkeit hinterlässt, sind in OÖ doch rund 80.000 Hunde gemeldet. Aber auch die anderen Parteien mischten mit, die ÖVP etwa reklamierte die Liste der sechs potenziell gefährlichen Rassen ins Gesetz.
Bis zuletzt gab es viel Kritik an der Novelle: 140 Stellungnahmen gingen ein. Vor allem Tierschützer befürchteten, dass durch die strengeren Auflagen viele Halter ihre Hunde an die ohnehin überfüllten Tierheime abgeben. Im Juli wurde das Gesetz im Landtag beschlossen, nur die MFG stimmte geschlossen dagegen, und die Grünen waren gegen die Rasseliste.
Gleich bleibt, dass für alle Halter wie bisher ein sechsstündiger Sachkundenachweis erforderlich ist. Online können sich Hundebesitzer ganz genau durch sämtliche neue Vorschriften und ihre Übergangsregeln klicken: www.sichermithund.at
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