16 oder doch 19 Jahre alt? Mit einem falschen Alter soll sich ein Somalier Sozialleistungen erschlichen haben, wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor. Beim Prozess am Mittwoch im Salzburger Landesgericht betonte der junge Asylwerber: Er kenne sein Geburtsdatum nur von seiner Mutter. Einen interessanten Einblick gab er zu seiner Flucht – samt Flug nach Moskau.
Ein jugendlicher Somalier musste am Dienstag vor der Richterin im Salzburger Landesgericht Platz nehmen. Grund war sein Geburtsdatum. Laut der Anklage habe er sich um drei Jahre jünger gemacht, um Sozialleistungen zu erschleichen – in Summe ging es um rund 3400 Euro. Der Verteidiger unterstrich Unstimmigkeiten im Gutachten zur Altersfeststellung und betonte auch: „Wie soll einer aus einem Drittland wissen, was für Sozialleistungen man bekommt, wenn man älter oder jünger ist?“
Schule oder Geburtsurkunde gab es nicht
Gleich zu Prozessbeginn fragte die Richterin, ob 11. Februar 2006 als Geburtsdatum stimme. „Nein“, entgegnete der bislang unbescholtene Jugendliche auf Somalisch. Er habe 12. Mai 2009 beim Asylantrag angegeben: „Dieses Datum habe ich von meiner Mutter erfahren.“ Eine Geburtsurkunde oder ein ähnliches Dokument habe er nie erhalten. „Ich komme aus einem kleinen Dorf, da gibt es keine Behörde.“ Ein Geburtsdatum sei in seinem Land nicht wichtig, keiner frage danach. Zur Welt kam er auch nicht in einem Spital, sondern Zuhause. Und auch zur Schule ist er nicht gegangen. Aber die Mama habe ihm Lesen und Schreiben beigebracht.
Von Kenia mit dem Flieger nach Moskau
Die Richterin befragte ihn auch zur Flucht, wo er einen interessanten Einblick gab: „Ich bin vor der Terrororganisation al-Shabaab geflohen.“ Zuerst ging es nach Kenia, dann mit dem Flieger nach Moskau und weiter nach Polen – und von dort aus wollte er eigentlich nach Deutschland, landete aber letztlich im Jänner 2025 im Asylzentrum Traiskirchen. „Als ich hierherkam, dachte ich, ich wäre in Deutschland. Ich wusste nicht, wo ich war.“
Zu den Vorwürfen erging ein Freispruch, da er gar nicht wissen konnte, wie hoch die Leistungen für minderjährige Flüchtlinge seien: „Ich glaube Ihnen, dass sie das Datum von ihrer Mutter haben“, so die Richterin.
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