Prozess in Feldkirch

Rumänin wegen Geldwäsche zu Haftstrafe verdonnert

Vorarlberg
19.05.2025 17:55

Die Angeklagte hatte aus dem Erlös eines Goldraubes in Vorarlberg Geld an Dritte überwiesen. Am Landesgericht Feldkirch wurde die 33-jährige Rumänin am Montag rechtskräftig zu einer bedingten Haftstrafe von acht Monaten verurteilt. 

Bislang war die 33-jährige Alleinerzieherin unbescholten. Jetzt hat die Frau einen fetten Eintrag im österreichischen Strafregister – und das wegen „läppischer“ 350 Euro. Die Rumänin hatte diesen Betrag über „Western Union“ an einen Dritten überwiesen, was nicht strafbar ist. Strafbar ist es allerdings dann, wenn das Geld aus kriminellen Machenschaften stammt. Das aber bestreitet die Angeklagte bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch ebenso wie ihre Verstrickung im Zusammenhang mit Einbruchsdiebstählen.

Goldankauf statt Essen im Restaurant
Im vergangenen Jahr soll sie bei mehreren Einbrüchen Schmiere gestanden haben. Und auch als gestohlene Goldmünzen und Schmuck in Bregenz in einer An- und Verkaufsstelle in Bares umgewandelt wurden, war die Frau mit von der Partie. Ebenso drei weitere mittlerweile rechtskräftig verurteilte Männer, darunter ihr rumänischer Freund. Von seiner kriminellen Vergangenheit will die Frau aber ebenso wenig gewusst haben wie von seinen Diebestouren. „Wir wollten essen gehen und da sagte plötzlich einer der Männer, er müsse noch etwas erledigen, er habe etwas zu verkaufen, da bin ich dann einfach mitgegangen“, erzählt sie vor Gericht. Dass das Gold aus einem Tresordiebstahl in Lustenau stammte, habe sie nicht gewusst.

Richter Dietmar Nussbaumer.
Richter Dietmar Nussbaumer.(Bild: Chantall Dorn)

Zwar reicht das alles am Ende nicht aus, die Frau in Sachen Einbruchsdiebstahl als Beitragstäterin schuldig zu sprechen, wohl aber erkennt Richter Dietmar Nußbaumer die aufgetischte Lüge der Rumänin bezüglich der Geldwäsche. Schließlich hatte die Angeklagte die 350 Euro just einen Tag nach dem Goldverkauf über „Western Union“ überwiesen. „Der Vater meines Freundes hatte einem der jungen Männer Geld geliehen und wollte es nun zurück“, versucht sie, sich herauszureden. Da der Vater kein Geld gehabt hätte, habe ihr Freund sie gebeten, 350 Euro vorzustrecken und an den Vater zu überweisen.

Das kommentiert der Herr Rat wie folgt: „Dass Sie einem Wildfremden 350 Euro leihen und es bis heute nicht zurückfordern, ist unglaubwürdig, weshalb ich Sie wegen Geldwäscherei zu acht Monaten auf Bewährung verurteile.“ Der Richter schließt die Verhandlung mit einem gut gemeinten Rat an die 33-Jährige: „In Zukunft sind Sie vielleicht auch etwas vorsichtiger bei der Partnerwahl, damit Ihnen Ärger erspart bleibt.“

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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