Mit 243 km/h gestoppt

Wiener Raser (20) ist Probeschein und Auto los

Gleich zweimal innerhalb von 24 Stunden hat die Polizei zwei Rasern ihren Pkw abgenommen und das Fahrzeug jeweils beschlagnahmt. Ein 20-Jähriger war am Samstag nach seiner Wahnsinnsfahrt mit seinem BMW mit 243 km/h auf der A2 gestoppt worden, später bekam ein 24-jähriger Audifahrer die Quittung, weil er 162 km/h statt 70 schnell war.

Zunächst fiel Polizisten gegen 0.15 Uhr am Samstag ein weißer BMW 430d beim Knoten Vösendorf ins Auge. Der Lenker des Autos hatte zunächst überholt und dann stark beschleunigt, laut Polizei auf 210 km/h – erlaubt sind 130. Danach bremste der Fahrer stark ab und beschleunigte erneut, dieses Mal sogar auf 243 km/h.

Schein und Auto weg, Anzeige
Kurz darauf war mit dem gefährlichen Verhalten Schluss, der junge Mann wurde gestoppt. „Der Pkw wurde noch an Ort und Stelle vorläufig beschlagnahmt, der Probeführerschein abgenommen und der Lenker angezeigt“, berichtete Polizeisprecher Markus Dittrich am Sonntag.

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Die Wiener Polizei wird weiterhin mit aller Konsequenz gegen Raser vorgehen.

Polizeisprecher Markus Dittrich

Kurz vor Mitternacht ging der Polizei dann noch ein weiterer Raser ins Netz. Der 24-Jährige erregte die Aufmerksamkeit der Beamten, weil er nach jeder roten Ampel seinen Audi A6 stark beschleunigte. „Die Polizisten der Landesverkehrsabteilung Wien konnten schließlich auf der Erdberger Lände eine Geschwindigkeit von 162 km/h messen – erlaubt sind an dieser Stelle 70 km/h“, so Dittrich.

Keine Ausreden gesucht
Gefragt nach dem Grund für das gemeingefährliche Verhalten, hätten die beiden jungen Männer erst gar nicht nach Ausreden gesucht, hieß es seitens der Polizei am Sonntagvormittag gegenüber der „Krone“. Die beiden Autofahrer hätten ihr Fehlverhalten eingestanden und sich entschuldigt.  

„Gefährden nicht nur das eigene Leben“
Null Toleranz gilt jedenfalls auch weiterhin für Raser, wurde einmal mehr betont. „Die Wiener Polizei wird weiterhin mit aller Konsequenz gegen Raser vorgehen. Diese gefährden nicht nur das eigene Leben, sondern auch das unbeteiligter Verkehrsteilnehmer.“

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