Gefängnis in Salzburg

Rätselhafter Tod von Häftling in einer Einzelzelle

Salzburg
16.05.2025 16:30

Ein Häftling (37) trat Donnerstagmittag seine Haft im Gefängnis in Puch an. 16 Stunden später lag der Tiroler tot im kameraüberwachten Haftraum. Eine Obduktion soll jetzt die Todesursache klären. Die Staatsanwaltschaft ist informiert und wartet die Untersuchung der Gerichtsmediziner ab. 

Ein mysteriöser Todesfall hat sich in der Nacht auf Freitag, gegen vier Uhr, in der Justizanstalt Puch – dem einzigen Gefängnis im Bundesland Salzburg – ereignet. Ein Häftling, der nach seinem Haftantritt am Donnerstag auf eigenen Wunsch in eine Einzelzelle kam, wurde tot von Justizwachebeamten aufgefunden. Dies bestätigt Chefinspektor Johannes Ebner vom Pucher Gefängnis: „Der Insasse war zum ersten Mal in Haft. Zur Mittagszeit kam er in die Justizanstalt. Nach einem Gespräch über die Maßnahmen wurde er in einen videoüberwachten Einzelhaftraum verbracht.“

Gefängnistrakt in der Pucher Justizanstalt.
Gefängnistrakt in der Pucher Justizanstalt.(Bild: Markus Tschepp)

Gegen vier Uhr war der Tiroler (36) nicht mehr auf der Kamera zu sehen. Bei der anschließenden Nachschau entdeckten Beamte ihn tot am Boden liegen. „Die Rettungskette wurde sofort in Gang gesetzt, auch eine Reanimation wurde von den Kollegen versucht. Doch auch der eingetroffene Notarzt konnte das Leben nicht retten“, betonte Ebner zur „Krone“. Nach der Feststellung des Todeszeitpunktes wurden, wie in solchen Fällen üblich, Polizei und Staatsanwaltschaft informiert. Eine Obduktion soll die Todesursache klären.

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Die Rettungskette wurde sofort in Gang gesetzt, eine Reanimation wurde auch versucht. Doch auch der Notarzt konnte nichts mehr tun. Eine Obduktion wurde angeordnet. Ein Suizid wird definitiv ausgeschlossen.

Johannes Ebner, Chefinspektor und Sprecher der Justizanstalt Puch

Denn: Ein Selbstverschulden wie einen Suizid schließt Ebner definitiv aus. Und auch ein kriminelles Vorgehen sei für den Chefinspektor völlig unwahrscheinlich. Die „Krone“ fragte im Detail nach, ob eine Person in die Zelle eindringen könnte. Dies verneint Ebner: „Der Haftraum ist verschlossen und videoüberwacht.“

Staatsanwaltschaft ordnete Obduktion an
Der betroffene Häftling war – mit Ausnahme der kontrollierenden Beamten – allein in der Zelle, und das über Stunden. Aufnahmen aus der Überwachungskamera können auch keinen Aufschluss geben, da sie aus rechtlichen Gründen nicht gespeichert werden. Die plausibelste Erklärung wäre ein medizinischer Notfall, beispielsweise ein Herzinfarkt.

Die Salzburger Staatsanwaltschaft bestätigte den Todesfall und die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens – ein üblicher Vorgang, um eine Obduktion anordnen zu lassen. „Wir warten das Ergebnis ab“, sagte Sprecherin Ricarda Eder. Laut „Krone“-Infos hatte der Tiroler vier Vorstrafen wegen kleinerer Straftaten. 

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