In Kärnten geschnappt

Coup mit Kaffeemaschinen: Barista-Bande verurteilt

Kärnten
08.05.2025 14:25

Profieinbrecher haben es neuerdings in ganz Europa auf teure Kaffeemaschinen abgesehen: Die Mitglieder der berüchtigten Barista-Bande planen ihre Coups bis ins Detail, verfolgen die Lkw schon von der Fabrik weg und schlagen dann zu, wenn die Fahrer eine Pause machen. In Kärnten mussten sich die ersten sechs Täter vor Gericht verantworten.

Auffallend beim Prozess im Landesgericht in Klagenfurt ist, dass die sechs Rumänen sich angeblich kaum kennen, aber alle aus der gleichen Stadt Baia Mare stammen. Und ebenso eint sie, dass sich die Herren zwischen 27 und 56 Jahren als sehr sozial engagiert zeigen und sich um behinderte Mütter und Kinder kümmern. Echte Vorbilder also.

Wäre da nicht ein spektakulärer Einsatz der Kärntner Polizei, die im Vorjahr die „Barista-Bande“ im Visier hatte und ihr einen empfindlichen Schlag versetzen konnte! „Es ist ein europaweiter Trend, dass Profis nur noch Luxusgüter stehlen“, berichtet Staatsanwalt Christian Pirker. „In dem Fall geht es um teure Kaffeemaschinen.“

Der „Kaffee-Prozess“ gegen sechs Angeklagte sorgte für einen vollbesetzten großen ...
Der „Kaffee-Prozess“ gegen sechs Angeklagte sorgte für einen vollbesetzten großen Verhandlungssaal am Klagenfurter Landesgericht.(Bild: Kerstin Wassermann)

Der Modus operandi zeugt von organisierte Kriminalität: Denn von der Fabrik weg tracken die Täter Transporte mit GPS-Peilsendern, verfolgen die Lkw und schlagen dann blitzschnell zu, wenn die Fahrer ihre Ruhepause halten und schlafen.

Eiskalte Organisation, lauwarme Geständnisse
Konkret war esdiesmal  am Rastplatz bei Arnoldstein, wo die Einbrecher in flagranti dabei erwischt wurden, die Ladung italienischer Kaffeeautomaten im Wert von bis zu einer halben Million Euro auf einen Klein-Lkw umzuladen. Trotz der heißen Spur servieren die Angeklagten Richterin Sabine Götz quasi nur abgestandenen Kaffee und widersprechen sich sogar im eigenen Geständnis: „Ich wusste vorher von nichts. Und meine DNA-Spur kann nur durch Zufall an einem anderen Tatort sein“, meint einer dreist. „So ein Blödsinn“, kommt es seufzend von der geduldigen Richterbank. Urteile: zwischen 20 und 30 Monaten Haft, rechtskräftig.

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