Der Fall machte vergangene Woche Schlagzeilen: Jener mittlerweile 15-jährige Oberösterreicher, der bereits vor seinem 14. Geburtstag mehr als 200 Straftaten auf seinem Konto hatte und schon einmal zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden war, „sitzt“ erneut ein. So geht es jetzt mit ihm weiter.
Der Teenager wurde am 10. Februar festgenommen, weil er gemeinsam mit einem Komplizen (16) in der Steiermark einen unversperrten BMW gestohlen und damit eine stundenlange Spritztour unternommen haben soll. Seitdem befindet er sich in Leoben in U-Haft. Aber nicht mehr lange, denn nun wird der junge Serientäter in die Justizanstalt Linz überstellt.
Zuständigkeit nach Wohnsitz
Den Grund dafür erklärt Melanie Kurz, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Steyr: „Im Jugendstrafrecht bis zum Alter von 18 Jahren richtet sich die Zuständigkeit nach dem Wohnsitz“ – und der liegt im Fall des 15-Jährigen im Sprengel der Steyrer Anklagebehörde.
Diese hat offiziell die Ermittlungen wegen schweren Diebstahls übernommen. Sie laufen gegen den 15-Jährigen sowie einen Komplizen, der sich jedoch auf freiem Fuß befindet. Der Serientäter hingegen muss die Ermittlungen wegen seiner Vorverurteilung aus der U-Haft verfolgen, denn: „Beim Beschuldigten gibt es eine Tatbegehungsgefahr“, sagt Kurz.
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