Auslieferungsstreit
“Lex Perkovic”: EU-Strafverfahren gegen Kroatien
Stein des Anstoßes: Drei Tage vor dem offiziellen EU-Beitritt Kroatiens am 1. Juli hatte das Parlament im Schnellverfahren ein Sondergesetz, das in Medien "Lex Perkovic" bezeichnet wird, verabschiedet. Mit diesem werden derzeit der ehemalige Geheimdienstgeneral Josip Perkovic und bis zu 20 weitere mutmaßliche Schwerverbrecher vor einer Auslieferung geschützt.
Perkovic wird von Deutschland als Auftraggeber des Mordes an einem jugoslawischen Dissidenten 1983 im bayerischen Wolfratshausen gesucht. Aber auch andere Fälle werden ihm zur Last gelegt - so etwa der kaltblütige Mord an dem Exil-Kroaten Nikola Martinovic 17. Februar 1975 in Klagenfurt, den Perkovic ebenfalls in Auftrag gegeben haben soll (siehe Infobox).
Reformwille Zagrebs kommt für EU nicht rechtzeitig
Die kroatische Regierung hatte Brüssel Änderungen an dem Gesetz angeboten, die aber erst Mitte 2014 in Kraft treten sollen. Das reicht der EU-Kommission nicht aus. "Ein Gesetz, das in wenigen Tagen geändert werden kann, kann in wenigen Tagen auch wieder in seine ursprüngliche Form zurückgebracht werden", sagte EU-Justizkommissarin Viviane Reding am Dienstag. Kroatiens Regierungschef Milanovic zeigte hingegen Härte: "Wir werden nicht vom 15. Juli 2014 abrücken, weil das nicht mein privates Spielchen, sondern der Standpunkt der gesamten Regierung ist."
Einfrierung von Schengen-Geldern möglich
Zu den nun bevorstehenden Maßnahmen der EU zählen unter anderem "eine intensivere Überwachung und die Aussetzung der Schengen-Fazilität", teilte die EU-Kommission mit. Mit dem Geld - für 2014 sind zwei Tranchen in Höhe von insgesamt 80 Millionen Euro vorgesehen - soll Kroatien für einen Beitritt zum grenzkontrollfreien Schengen-Raum vorbereitet werden. Über die geplanten Sanktionen muss die EU-Kommission allerdings noch einmal gesondert entscheiden.
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