Neues EuGH-Urteil:

Blutrache allein ist kein Asylgrund

Gericht
27.03.2025 11:15
Porträt von krone.at
Von krone.at

Wer zu einer Familie gehört, die „in Blutrache verwickelt ist“, hat damit nicht automatisch einen Asylgrund. Das urteile jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH). Zuvor wurde ein Antrag eines Afghanen in Österreich abgewiesen, der diesen Grund angeführt hatte.

Er hatte angegeben, dass sein Vater und dessen Cousins in Afghanistan einen Grundstückstreit gehabt hätten. Die Cousins hätten deshalb bereits seinen Vater und einen Bruder getötet, auch ihm würde nach dem Leben getrachtet. Zentrale Frage in dem Verfahren war dann, ob eine solche Herkunftsfamilie als „bestimmte soziale Gruppe“ gilt.

Laut EU-Recht können Menschen dann als Flüchtlinge anerkannt werden, wenn sie „begründete Furcht vor Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität, politischer Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe“ haben. Allerdings könne ein Asylsuchender nicht allein aus Furcht vor Blutrache wegen einem Vermögensstreit als einer „bestimmten sozialen Gruppe“ zugehörig betrachtet werden, urteilten die Richterinnen und Richter des EuGH jetzt.

Subsidiärer Schutz möglich
In dem österreichischen Fall würden die Akten außerdem nicht zeigen, dass die Familie in Afghanistan von der gesamten Gesellschaft als andersartig angesehen werde. Ein positiver Asylbescheid sei damit nicht möglich. Allerdings müssten die Behörden nun prüfen, ob der Antragsteller Anspruch auf subsidiären Schutz habe.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare Banner - Die Stimme Österreichs

Liebe Leserin, lieber Leser,

die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

Top 3
Kostenlose Spiele
Vorteilswelt

Magazine der Kronen Zeitung