Prozess in Eisenstadt: Als ihm die Beamten Fußfesseln anlegen wollten, drehte ein zu diesem Zeitpunkt nicht zurechnungsfähiger 32-Jähriger völlig durch. Vor Gericht bekennt sich der reumütige Nordburgenländer schuldig. Der Bitte nach dem „größtmöglich mildesten Urteil“ kommt die Richterin nicht nach.
Es gibt tatsächlich einen „Spuckschutz“, das ist eine Art Plastiksack, den Polizisten einem renitenten Menschen im Zuge der Amtshandlung über den Kopf stülpen dürfen. Wenn der zum Einsatz kommt, ist es aber meist schon zu spät. Wie in diesem Fall.
Als die Beamten den schimpfenden Nordburgenländer mitnehmen wollten, hatte er Schaum vor dem Mund. Sie zwangen ihn zu Boden. Fixierten seine Hände. Es half nichts. Er schrie. Als man nun nach der Fußfessel griff, trat er in Richtung des Kopfes eines Beamten. Einem anderen spuckte er ins Gesicht. Auf eine Bahre geschnallt, wurde der Mann schließlich ins Krankenhaus transportiert.
Getrieben von der Drogensucht
Der 32-Jährige konsumierte seit dem 15. Lebensjahr einen teuflischen Mix aus Morphinen, Benzos, Amphetaminen und Cannabis. Zusätzlich zu Substitol. Er verlor Job und Unterkunft, schlug sich als Obdachloser in Wien durch – getrieben von der Drogensucht. Die Mutter ließ den Kontakt abreißen, ab und zu wurde der Sohn trotzdem im Nordburgenland vorstellig. Wie am 26. Juni 2025. Er war völlig zugedröhnt und laut Gutachten nicht zurechnungsfähig. Es kam zum Streit. Nachdem er wiederholt von Selbstmord gesprochen hatte, rief die hilflose Frau die Polizei, die wenig später im Wohnzimmer stand. „Ich wusste nicht, was die von mir wollen“, sagt der Angeklagte vor Gericht. „Ich war vollkommen verwirrt.“
Entschuldigung via E-Mail
Seit nunmehr drei Monaten befindet sich der Mann in stationärer Psychotherapie. Es scheint bergauf zu gehen. Von den Drogen ist er überraschend schnell losgekommen, drei Harntests pro Woche können schwerlich lügen. Bei den Polizisten hat er sich via E-Mail entschuldigt. Am Wochenende ist er gern gesehener Gast bei der Mutter. Er will bald wieder arbeiten und eine eigene Wohnung beziehen. „Es würde wenig Sinn machen, ihn wieder länger einzusperren“, meint Anwalt Stefan Wappel.
Dies sehen die Paragrafen bei fünf einschlägigen Vorstrafen anders, bei zweien wird die Probezeit schlagend. Die Richterin spricht sich für 18 Monate unbedingte Haft aus. Sie orte zwar die positive Entwicklung, aber: „Es geht nicht anders.“ Der Angeklagte erbittet postwendend Bedenkzeit. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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