Antonin Panenka:
Die Frau hatte sich über das Quieken - besonders nachts - und den Gestank beschwert. Zudem stehe die zehn Meter lange und acht Meter breite Käfiganlage nur zwei Meter vor der Grundstücksgrenze. Das Gericht gab der Frau Recht, es müssten mindestens drei Meter sein.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Letzte Hoffnung: Die Uni überlegt, ob sie Rechtsmittel einlegt. So lange dürfen die Tiere dort bleiben. Derzeit wohnt ein gutes Dutzend Meerschweinchen in den Ställen. Tierschützer jubeln: Für sie ging die Klage vor allem zugunsten der Tiere aus.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.