Die Eindämmung der illegalen Migration ist ein Schwerpunkt der ÖVP im Regierungsprogramm. Das betonte Kanzler Christian Stocker im ersten Dreier-Interview nach der Angelobung. Rechtliche Zweifel am geplanten Stopp des Familiennachzugs schob er zur Seite und berief sich auf die Notfallklausel der EU. So einfach ist die Sache allerdings nicht.
Anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte haben das Recht, direkte Familienangehörige nach Österreich zu holen. Dazu müssen diese in der österreichischen Botschaft im jeweiligen Land einen Einreiseantrag stellen. Das kann rechtlich nicht einfach ausgesetzt werden. Die ÖVP will den Stopp über eine Quoten-Regelung realisieren.
„Die erste Quote ist Null“
Innenminister Gerhard Karner werde beim Rat der EU-Innenminister in Brüssel EU-Kommissar Magnus Brunner über das Vorhaben Österreichs informieren, den Familiennachzug auszusetzen. Dazu wird Karner auch ein Schreiben an die Kommission überreichen, teilte das Ministerium am Dienstag mit. „Wir haben angekündigt, eine Quote für den Familiennachzug einzuführen. Die erste Quote ist Null. Das setzen wir jetzt konsequent um“, so Karner.
Die detaillierten Regelungen werden erst erstellt. Die ÖVP begründet ihre Bemühungen damit, dass Österreich 2023 und 2024 mit rund 10.000 und knapp 8000 genehmigten Anträgen massiv vom Familiennachzug betroffen war. Ein großer Teil davon waren Kinder, die das Bildungssystem – vor allem in Wien – belastet haben. Die Anträge auf Familienzusammenführung wurden heuer durch die Aussetzung aller Asyl-Anträge von Syrern deutlich gesenkt. Im Jänner gab es nur 238 Anträge. Mit einer Null-Quote will man das weiter reduzieren.
Der Asylexperte Lukas Gahleitner-Gertz hält ein Aussetzen des Familiennachzugs rechtlich für nicht umsetzbar. „Ich sehe keine Rechtsgrundlage für eine entsprechende Verordnung.“ Der Notfallparagraf sehe die Aussetzung von Asylanträgen bei einer gesamtstaatlichen Überlastung des Systems vor. Das beziehe sich aber auf Verfahren im Inland. „Das heißt, für Einreiseanträge im Rahmen der Familienzusammenführung gibt es keine Rechtsgrundlage im Asylgesetz, aufgrund derer der Innenminister eine Verordnung erlassen könnte“, sagt Gahleitner-Gertz im Gespräch mit der „Krone“. Die Verfahrens-führende Behörde ist die Botschaft. Und die Botschaft schickt dann den Antrag an die Behörden im Inland.
„Nichtwollen ist keine Grundlage für einen Notstand“
Gahleitner-Gertz erinnert daran, dass die Belastung durch den Familiennachzug vor allem ein Problem in Wien ist, es aber die ÖVP ist, die eine Residenzpflicht verhindert. „Das ist politisch legitim, aber man kann nicht den Notstand ausrufen, nur weil man irgendeine andere Maßnahme nicht treffen will. Ein Notstand ist immer ein Nichtkönnen. Ein Nichtwollen ist keine Grundlage für einen Notstand.“
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.