Konkret geht es um die Besetzung des Abteilungsleiters "Materialstab Luft" im Jahr 2009. Ein unerlegener Bewerber klagte und bekam 2011 vom Landesgericht Wien Recht. Das Gericht begründete damals sein Urteil damit, dass die Ausschreibung auf jenen Bewerber "hingetrimmt" worden sei, der die Stelle dann später auch antreten durfte.
Die Republik muss dem Kläger 16.800 Euro zahlen. Obwohl interne Richtlinien des Ministeriums vorsehen, dass in solchen Fällen vom Verursacher eine Rückerstattung der Schadenssumme gefordert werden kann, wurde von Darabos nicht verlangt, Regress zu leisten.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft bestätigte am Donnerstag, dass Ermittlungen gegen Darabos wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs geführt worden seien. Das Ermittlungsverfahren sei abgeschlossen, der Vorhabensbericht liege bereits bei der Oberstaatsanwaltschaft Wien.
ÖVP: "Darabos hat offenbar keinen Funken Anstand"
ÖVP-Generalsekretär Hannes Rauch sparte nicht mit scharfer Kritik an Darabos. "Der gescheiterte Verteidigungsminister hat offenbar keinen Funken Anstand. Sonst würde er die Schadenssumme selbstverständlich aus seiner eigenen Tasche bezahlen", erinnerte Rauch in einer Aussendung seinen SPÖ-Kollegen an die von dessen Partei hoch gehaltene soziale Gerechtigkeit. "Die Sozialisten faseln von Gerechtigkeit, sitzen aber selbst auf Stiftungen und legen noch eins drauf, indem der Steuerzahler für persönliche Verfehlungen aufkommen soll", tobte Rauch.
SPÖ: "Vorgangsweise war völlig korrekt und einwandfrei"
Die SPÖ und das Verteidigungsministerium sehen die Vorgangsweise des damaligen Verteidigungsministers hingegen als "völlig korrekt und einwandfrei". Die Ausschreibung und die Bestellung habe nicht der damalige Minister vorgenommen, sondern die zuständige Sektion im Generalstab. Die Funktion sei intern ausgeschrieben, die elf Bewerbungen von drei Experten der zuständigen Fachsektion beurteilt worden.
Keiner der bestgereihten Kandidaten hatte eine einstimmige Bestenreihung. Unter den drei Bestgereihten befanden sich unter anderem der Kläger und der später bestellte Abteilungsleiter, erläuterte SPÖ-Kommunikationschef Stefan Hirsch.
Die endgültige Entscheidung sei vom zuständigen Sektionsleiter getroffen worden. Der unterlegene Bewerber habe dagegen Einspruch erhoben. An den damaligen Minister Darabos sei diese Entscheidung erst herangetragen worden, als sich die Personalvertretung und die fachlich zuständigen Dienstgebervertreter nicht auf ein Ergebnis einigen konnten.
SPÖ vermutet Wahlkampf als Grund für erneute Vorwürfe
Im Rahmen dieses so genannten Paragraf-10-Verfahrens habe dann der Minister die Entscheidung des Sektionsleiters auf Grundlage von umfangreichen Gutachten und Bewertungen und auf Empfehlung des Generalstabs bestätigt. Der SPÖ-Kommunikationschef sieht den Grund dafür, dass diese Causa jetzt an die Öffentlichkeit gelangt ist, im angelaufenen Wahlkampf. Der Vorwurf des Postenschachers gegen Darabos ist für ihn "rufschädigend".
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