Fast symbolhaft für seine traurige Biografie stand ein Prozess, dem sich ein tief gefallener Tiroler Akademiker (41) am Freitag am Innsbrucker Landesgericht stellen musste. Er hatte sich in einer Kirche bei den Opferkerzen bedient – schwerer Diebstahl.
Einst hatte der Tiroler erfolgreich ein Studium absolviert, das sich auch um gesunden Lebenswandel dreht. Nun saß er wegen schweren Diebstahls vor dem Landesgericht, gezeichnet und zittrig von jahrelangem Alkoholmissbrauch. Als Adresse gab der nunmehrige Frühpensionist eine Einrichtung für Wohnungslose an.
Überwachungskamera filmte mit
In der Nähe dieser Einrichtung befindet sich eine Kirche, aus der der Angeklagte im Herbst drei Opferkerzen stahl. Die Überwachungskamera filmte mit, der Fall war rasch geklärt.
„Mein Vater war gerade verstorben. Ich wollte die Kerzen für ihn in meinem Zimmer anzünden“, schilderte der 41-Jährige. Dass er dafür kein Geld in die Kassa eingeworfen habe, sei halt „eine blöde Aktion“ gewesen. Wie so vieles in den vergangenen Jahren, darunter zwei weitere ähnliche Diebstähle.
Auch wenn eine Sache nicht viel wert ist, kann man sie nicht einfach stehlen.
Die Staatsanwältin beim Prozess
Ein Auslandsaufenthalt im Studium, so der Mann nach der Verhandlung zur „Krone“, habe leider den Grundstein für den extremen Alkoholmissbrauch gelegt. Auch stationäre Aufenthalte zur Therapie hätten die Misere nicht beenden können.
In Kirche ist es „schwerer Diebstahl“
„Auch wenn eine Sache nicht viel wert ist, kann man sie nicht einfach stehlen“, belehrte die Staatsanwältin den Angeklagten. Weil die Tat in einer Kirche stattfand, gilt sie unter anderem wegen potenzieller Verletzung religiöser Gefühle als „schwerer Diebstahl“.
Auch Komplize verurteilt
Die Richterin verhängte 800 Euro Geldstrafe und betonte: „Damit lassen wir die Kirche im Dorf, es war ja kein Kapitalverbrechen.“ Ein arbeitsloser zweitangeklagter Komplize (35), der an zwei Tagen insgesamt acht Kerzen gestohlen hatte („damit wir es uns nett machen können“) blieb auch noch Unterhaltszahlungen schuldig. Er muss 1200 Euro zahlen. Dieses Urteil ist rechtskräftig, die Verteidigerin des Akademikers erbat sich jedoch Bedenkzeit, daher ist dieses Urteil noch nicht rechtskräftig.
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