Der Medienwissenschaftler und selbsternannte „Plagiatsjäger“ Stefan Weber ist wegen übler Nachrede rechtskräftig verurteilt worden. Er muss eine Entschädigung von 4000 Euro zahlen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Weber den damaligen Rektor der Universität Klagenfurt im Jänner 2024 mit falschen Vorwürfen diffamiert hat.
„Das Oberlandesgericht Linz hat die Entscheidung des Landesgerichts Salzburg vollinhaltlich bestätigt, was keine große Überraschung ist“, sagte die Anwältin des Klägers Maria Windhager am Mittwoch. In dem Verfahren ging es um Aussagen, die den Salzburger Weber im Zusammenhang mit der Entlassung zweier deutscher Universitätsprofessorinnen in Klagenfurt tätigte. Er fragte in einem Blogbeitrag, ob es sich um eine „Machtdemonstration“ des Rektors gehandelt habe.
Zudem schrieb er, dass die zwei Kolleginnen bis heute mit den Folgen der Entlassung zu kämpfen hätten, in der Wissenschaft nie wieder Fuß fassen können und eine der beiden Frauen gesundheitlich beeinträchtigt sei. „Die beiden sind finanziell, reputatorisch, geistig und körperlich von Vitouch (Rektor, Anm.) ein Leben lang ruiniert worden“. Beide Wissenschaftlerinnen hätten angegeben, vom Rektor über Jahre verfolgt worden zu sein, selbst kleinste Abweichungen bei Angaben seien moniert worden.
Vitouch: „Falsche Behauptungen“
Diese Behauptungen seien falsch, sagte Anwältin Windhager schon beim Prozess im Mai 2024. „Es war und ist das Interesse von Weber, mir Reputationsschäden zuzufügen“, sagte Vitouch selbst. Für die Entlassung der beiden Professorinnen seien die Beschwerden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verantwortlich gewesen, es sei etwa um Mobbing gegangen.
Das Oberlandesgericht Linz hat die Entscheidung des Landesgerichts Salzburg von Sommer 2024 bestätigt. Die Entschädigung von 4000 Euro ist nun fällig. Zudem muss der „Plagiatsjäger“ das Urteil in seinem Blog veröffentlichen.
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